Ebay-Käuferschutzfall bald für alle Arten von Rückgabe möglich

Veröffentlicht: 28.01.2016 | Geschrieben von: Julia Ptock | Letzte Aktualisierung: 28.01.2016

Ebay hat weitreichende Änderungen bei der Rückgabe von Produkten bekannt gegeben. Ab dem 23. März 2016 haben sowohl Kunden als auch Händler die Möglichkeit, Ebay bei allen Arten von Rückgaben einzuschalten, wenn die Handelspartner keine gemeinsame Lösung finden.

Ebay Website auf einem Laptop

Denys Prykhodov / Shutterstock.com

Ebay will seinen Nutzern mehr Service liefern und hat deswegen angekündigt, die Rückgabe von Produkten zu erneuern. Mit Stichtag 23. März 2016 haben sowohl gewerbliche Händler als auch Kunden die Möglichkeit, Ebay bei allen Arten von Rückgaben einzuschalten, wenn die Handelspartner keine gemeinsame Lösung finden.

Was ändert sich?

Bisher konnten Ebay-Käufer sich bei der Rückgabe nur an Ebay wenden, wenn „der Käufer angegeben hat, dass der Artikel nicht wie beschrieben ist“ und sich Käufer und Verkäufer nicht einigen konnten. Mit der Neuerung können sich laut Ebay ab dem 23. März aber dann auch die Kunden an Ebay wenden, die den gekauften Artikel im Rahmen des Widerrufs zurücksenden wollen. Vorausgesetzt, der Verkäufer reagiert nicht auf die Rückgabeanfrage.

Rückgabegründe die ab dem 23. März 2016 über den Ebay-Käuferschutz abgedeckt sind:

Rückgabegründe die ab dem 23. März 2016 über den Ebay-Käuferschutz abgedeckt sind.
© verkaeuferportal.ebay.de | Screenshot

Die Neuerung betreffen dabei nicht nur die Käufer. Auch gewerbliche Händler haben dann die Möglichkeit, „bei allen Arten von Rückgaben“ Ebay einzuschalten. Eine Rückgabeanfrage kann dann an Ebay gestellt werden, „wenn sich Käufer nicht an die Rückgaberegelungen halten und z. B. Artikel beschädigt, gebraucht oder gar nicht zurückschicken.“

Keine Änderung bei den Rücksendekosten

Ebay versichert, dass es keine Änderung bezüglich der Rücksendekosten geben wird. Auch weiterhin muss der Verkäufer nur dann die Kosten tragen, wenn er dies in seinen Rücknahmebedingungen festgelegt hat und wenn es sich um eine Rückgabe wegen eines nicht wie beschriebenen Artikels handelt.

Außerdem werden die eröffneten Rückgabefälle, soweit der Verkäufer das Problem mit dem Käufer klären konnte, keinen Einfluss auf die Mängelquote haben. Nach wie vor werden nur solche Rückgabeanfragen als Mangel gewertet, bei denen der Käufer Ebay einschaltet und Ebay den Fall zugunsten des Käufers bzw. gegen den Verkäufer entschieden hat.

 

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