Kritische Stimmen zu Crowdfox - Hintergründe und Update

Veröffentlicht: 22.04.2016 | Geschrieben von: Julia Ptock | Letzte Aktualisierung: 14.12.2017

In den sozialen Netzwerken wird aktuell laut über die mutmaßlichen Geschäftspraktiken von Crowdfox diskutiert. Wie auf Facebook zu lesen ist, soll Crowdfox Produkte von Händlern verkaufen, mit denen sie keine offiziellen Geschäftsbeziehungen unterhalten. Was ist dran an diesen Vorwürfen? Wir haben bei Crowdfox nachgefragt. Update: Crowdfox äußert sich zu den Vorwürfen.

Crowdfox Logo
© Crowdfox

Brisantes Thema: Ein Online-Händler wirft dem Shopping-Club Crowdfox vor, von dem Marktplatz hintergangen worden zu sein. Nach Aussage des Händlers arbeite man nicht mit Crowdfox zusammen. Dennoch wurden die Produkte des Händlers auf der Plattform gelistet, was nun zu Problemen bzw. zu einer Abmahnung geführt hat.

Deckungskauf von Produkten über andere Händler

In der Wortfiltergruppe auf Facebook heißt:

„Gemäß unseren Daten hat ein Mitarbeiter der Firma Crowdfox den für die Testbestellung des Markenlieferanten benötigten Artikel einen Tag später bei uns bestellt und zwar mit der Lieferanschrift des Geschäftsführers.
Offensichtlich werden dort also Waren angeboten, die gar nicht selbst verfügbar sind und bei Bedarf werden diese dann in beliebigen Online-Shops eingekauft...“.

Crowdfox selbst räumt auf Anfrage von OnlinehändlerNews ein, dass es bei vereinzelten Bestellungen vorkommen kann, „dass die gewünschte Ware von unserem Partner noch als verfügbar hinterlegt, zum Zeitpunkt der Bestellung aber bereits nicht mehr vorrätig ist. Da Crowdfox großen Wert auf die Zufriedenheit seiner Kunden legt, versuchen wir zur Vermeidung von Stornierungen in diesen Fällen die Ware zu vergleichbaren Konditionen als Deckungskauf über einen anderen Händler zu beziehen. Wir bedauern sehr, dass in diesem Zusammenhang ein Händler scheinbar Schwierigkeiten bekommen hat.“

Kritisch ist jedoch, dass in der Wortfiltergruppe behauptet wird, dass in diesem Fall Produkte über die Plattform verkauft wurden, für die es Vertriebsbeschränkungen gibt. Zumindest erklärt der betroffene Händler, dass er mit dem Markenlieferanten vertraglich geregelt hat, dass der Vertrieb der Produkte über Marktplätze untersagt ist. Ob allerdings andere Händler, die ebenfalls von diesem Lieferanten beliefert werden, ebenfalls solche Verträge unterschrieben haben, ist nicht geklärt. Beziehungsweise besteht die Möglichkeit, dass Händler, die mit diesen Produkten über Crowdfox handeln, nicht eventuell von einem anderen Lieferanten beliefert werden.

Entsprechend wäre auch nachvollziehbar, woher Crowdfox die Produktdaten bzw. Produktbilder hat. „Um eine angemessene Darstellung unserer Angebote zu gewährleisten, kaufen wir produktbezogene Inhalte und Bilder von hochwertigen Content-Lieferanten ein oder nutzen den Content, der uns von unseren Partnern zur Verfügung gestellt wird“, heißt es auf die Frage, woher Crowdfox die Daten hat.

Gibt Crowdfox sensible Daten weiter?

Neben diesem aktuellen Vorfall berichtet ein anderer Händler in der Wortfiltergruppe aus Sicht des Kunden. Wie zu lesen ist, wurd eine Kindersitz über Crowdfox bestellt. Nach „etlichen Nachfragen“ sei schließlich Mytoys als Vertragspartner genannt worden. Da bei der Bestellung jedoch das falsche Produkt geliefert wurde, entschied sich der betroffene Kunde dazu, bei Mytoys anzurufen – erhielt da jedoch die Antwort, dass man Crowdfox nicht kenne. Am Ende stellte sich heraus, dass Crowdfox im Namen des Kunden bei Mytoys bestellt hat.

Problematisch ist auf jeden Fall, dass Crowdfox scheinbar die Lieferanschrift und weitere sensible Daten an Mytoys weitergegeben hat. Hier muss ganz offen die Frage nach dem Datenschutz gestellt werden. In der Datenschutzerklärung von Crowdfox heißt es, dass zur Vertragserfüllung die Daten „an das mit der Lieferung beauftragten Versandunternehmen“ weitergegeben werden, soweit „diese zur Lieferung bestellter Waren erforderlich ist.“ Eine Weitergabe der Daten an eventuelle andere Händler wird nicht erwähnt.

Unsere Rechtsexpertin Yvonne Bachmann sieht die Sachlage wie folgt:

"Grundsätzlich spricht nichts gegen eine Weitergabe von Daten – dies jedoch nur, wenn sie zur Vertragserfüllung notwendig ist. Hier nimmt die Datenverwendung jedoch eine ganz neue Dimension an, indem eine Bestellung bei einem anderen Online-Shop ausgelöst wird. Die Bestellung wird dabei – sollten die Vorwürfe zutreffend sein – unter falscher Identität getätigt, was äußerst bedenklich ist."

Und auch generell sieht unsere Juristin die Plattform eher kritisch: "Auch die Plattform selbst ist kein großes Vorbild: So lässt die Produktbeschreibung teilweise zu wünschen übrig. Des Weiteren werden Kennzeichnungspflichten vernachlässigt (z. B. Energiekennzeichnung). Außerdem wird nach unserem Eindruck nicht klar, mit wem der Kunde den Vertrag schließt. Dies bestätigen auch die abgegebenen Bewertungen. Verwunderlich ist auch, dass der Kaufvertrag erst mit Zustellung der Ware rechtskräftig geschlossen wird. Ohne bestehenden Vertrag wird der Kaufpreis aber bereits mit dem Absenden der Bestellung durch den Kunden fällig. Dies ist gegenüber Verbrauchern nicht statthaft."

Wir werden die Situation weiter im Auge behalten und bei Neuigkeiten hier darüber berichten. Wenn das Handeln bei oder mit Online-Marktplätzen (Bsp.: Amazon, Ebay, Crowdfox, etc.) auch für Sie problematisch ist, können Sie uns hier einen Insider Tipp geben. Wir behandeln Ihre Informationen vertraulich und anonym.

Update vom 22. April 2016

Crowdfox erklärt gegenüber OnlinehändlerNews, dass man sehr an einer transparenten Kommunikation interessiert ist und nimmt entsprechend Stellung zu den Vorwürfen.

Offizielle Stellungnahme von Crowdfox:

"Grundsätzlich spricht nichts gegen eine Weitergabe von Daten – dies jedoch nur, wenn sie zur Vertragserfüllung notwendig ist. Hier nimmt die Datenverwendung jedoch eine ganz neue Dimension an, indem eine Bestellung bei einem anderen Online-Shop ausgelöst wird. Die Bestellung wird dabei – sollten die Vorwürfe zutreffend sein – unter falscher Identität getätigt, was äußerst bedenklich ist."

Crowdfox: Sollte es in Ausnahmefällen zum Deckungskauf durch Crowdfox kommen, wird die Bestellung nach unseren aktuellen AGB von Crowdfox, klar als Rechnungsempfänger und damit Vertragspartner kenntlich, getätigt. Die Auslieferung erfolgt dabei direkt an den Endkunden. Es werden ausschließlich die für den Versand dringend notwendigen Daten weitergegeben.

“Verwunderlich ist auch, dass der Kaufvertrag erst mit Zustellung der Ware rechtskräftig geschlossen wird. Ohne bestehenden Vertrag wird der Kaufpreis aber bereits mit dem Absenden der Bestellung durch den Kunden fällig. Dies ist gegenüber Verbrauchern nicht statthaft."

Crowdfox: Gegenwärtig bietet Crowdfox seinen Benutzern die Bezahlung ausschließlich über Zahlungsdienstleister an, die diese mit einem Käuferschutz abwickeln. Der Kunde kann über den Käuferschutz z.B. bei Nichtlieferung ganz einfach sein Geld zurückerhalten und wird so zu keiner Zeit unangemessen benachteiligt. Dies ist eine anerkannte Praxis im E-Commerce und findet sich auch in Deutschland in den AGBs einiger großer Händler und Marktplätze (wie z.B. Redcoon und Hitmeister) wieder.

 

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