Amazon: Falsche Produktkategorisierung sorgt für Verluste bei Online-Händler

Veröffentlicht: 25.04.2017 | Geschrieben von: Christian Laude Test | Letzte Aktualisierung: 17.05.2017

„Ein völliges Durcheinander“ – so beschreibt ein größerer Händler für Elektronikartikel die Zustände bei Amazon, wenn es um die korrekte Kategorisierung von Produkten geht. Amazon selbst scheint sich dabei trotz mehrfacher Kontaktaufnahme hartnäckig zu zeigen – und die Probleme des Händlers werden nicht weniger.

Amazon-Schild

© Jonathan Weiss - Shutterstock.com

Der Fall einer britischen Amazon-Händlerin, die aufgrund einer falschen Berechnung nach ihrer Rückkehr aus der Elternzeit mit einer Rechnung von rund 26.000 Pfund konfrontiert wurde, scheint längst kein Einzelfall zu sein. Nach der Veröffentlichung des entsprechenden Artikels auf dem Amazon Watchblog hat ein deutscher Amazon-Händler Kontakt mit uns aufgenommen und von einem Fall berichtet, der in eine ähnliche Kerbe schlägt.

Falsche Kategorisierung: „Ein völliges Durcheinander“

Dabei handelt es sich laut eigenen Angaben um einen größeren Händler für Elektronikartikel, der bereits seit mehreren Monaten mit der vermeintlich falschen Kategorisierung von Artikeln bei Amazon zu kämpfen hat. Beispielsweise werden Grafikkarten mit 7 Prozent anstelle von 12, PC-Systeme wiederum mit 12 anstatt 7 Prozent berechnet. „Ein völliges Durcheinander“, so der Amazon-Händler.

Auch eine mehrfache Kontaktaufnahme mit dem entsprechenden Key Account Manager von Amazon soll nicht zur Problemlösung beigetragen haben, denn von ihm kam stets die gleiche Antwort. Ihm nach sei ausschlaggebend, „welche Kategorisierung der ASIN-Holder (derjenige, der die ASIN initial angelegt hat) vorgenommen hat. Sofern wir ein Problem mit der ursprünglichen ASIN-Kategorisierung hätten, könnten wir ja eine neue ASIN mit richtiger Kategorie anlegen oder eine Korrektur der ASIN beantragen.“

Hoher Aufwand für Nachweiserbringung

Daraufhin schickte der Amazon-Händler eine Liste von falsch kategorisierten Artikeln. Doch statt entsprechend zu reagieren und „eine Bereinigung vorzunehmen“, verlangte Amazon nun für jeden einzelnen Artikel Nachweise wie das Herstellerdatenblatt, auf dem die EAN-Nummer zu sehen ist, die Produktverpackung usw. „Wir hatten die Reaktion von Amazon damals nicht verstanden und hatten explizit gefragt, ob sie ernst gemeint wäre“, so der völlig verständnislose Amazon-Händler.

Das Erbringen der Nachweise würde sehr viel Aufwand bedeuten. „Wir sehen an dieser Stelle jedoch nicht ein, die Fehler Dritter aufwendig zu beheben. Vielmehr sollte es im Interesse von Amazon liegen, solchen Hinweisen nachzugehen.“ Als (Zwischen-)Fazit hält der Amazon-Händler fest: „Für eine falsche Kategorisierung (sei es durch einen Wettbewerber oder durch die Amazon-Redaktion) […] haftet jeder, der sich an den Artikel anhängt.“

Amazon wird zum Teil subventioniert

Hier ist jedoch in diesem Fall noch längst nicht Schluss. Wie der Händler weiterhin berichtet, kann es in einigen Fällen sogar so weit gehen, dass Amazon „teilweise subventioniert“ wird. Dies soll beispielsweise dann geschehen, wenn man zunächst von einer Provision von 7 Prozent ausgegangen ist und Amazon durch die falsche Kategorisierung 12 Prozent berechnet hat. „Bei Margen im IT-Channel von teilweise unter 2 Prozent brauchen wir nicht mehr von Wirtschaftlichkeit zu sprechen, denn die 5 Prozent zahlt der Händler am Schluss aus der eigenen Tasche.“

Der Amazon-Händler greift in seinem konkreten Fall aufgrund der hohen Anzahl an Artikeln auf einen Listing Loader zurück. „Eine Übergabe einer eigenen Kategorie, um eine korrekte Abrechnung des Artikels zu gewährleisten, kann jedoch per Listing Loader nicht bewerkstelligt werden“, fasst der Händler das Dilemma zusammen.

Keine Erstattung des Differenzbetrages

Auch eine Erstattung des Differenzbetrages bei Produkten, für die „nachweislich zu hohe Provisionssätze“ gezahlt wurden, soll Amazon abgelehnt haben. Die Begründung: Hier sei der Provisionssatz der ASIN ausschlaggebend. „Wenn dieser falsch ist, haftet der Händler dafür. Sicherlich mag Amazon mit dieser Argumentation recht haben, aber auf der anderen Seite Provisionen nachzufordern, setzt nun dem Ganzen sicherlich die Krönung auf“, womit er auf den jüngsten Fall der britischen Amazon-Händlerin anspielt.

Die Geschichte des Amazon-Händlers nimmt nur bedingt ein positives zwischenzeitliches Ende. Er habe mittlerweile einen Dienstleister gefunden, der vor einem Listing die Provisionssätze von Amazon.de abgleicht. „Dies hilft aber nur bedingt, da ausschließlich zu hoch berechnete Gebühren identifiziert werden können.“ Entsprechend sei es ihm nach notwendig, sich hinsichtlich den zu geringen Provisionen noch etwas einfallen zu lassen. Fast schon resigniert hält er am Ende fest: „Amazon jedenfalls scheint nicht wirklich an einer Lösung im Sinne der Händler interessiert zu sein.“

Wenn auch Sie mit ähnlichen Problemen zu kämpfen haben beziehungsweise hatten, können Sie gerne mit uns in Kontakt treten. Selbstverständlich werden sämtliche Informationen streng vertraulich behandelt.

 

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