Ebay Frühjahrsupdate 2017: Antworten auf die wichtigsten Fragen

Veröffentlicht: 10.05.2017 | Geschrieben von: Michael Pohlgeers | Letzte Aktualisierung: 10.05.2017

Muss ich längere Rückgabefristen gewähren? Welche Auswirkungen hat das Verbot von Kontaktinformationen auf mein Impressum? Kann ich Ebay die Nutzungsrechte für meine selbsterstellten Produktfotos verwehren? Diese Fragen treiben Händler nach dem Frühjahrsupdate um. Wir geben Antworten.

Ebay Logo

© Lisa Schmidt | Händlerbund

Wann treten die Änderungen des Frühjahrsupdates in Kraft?

Für die in dem Frühjahrsupdate 2017 angekündigten Änderungen gibt es folgende Zeiträume:

  • ab Mai 2017: Verspätet zugestellte Artikel werden nicht mehr in die Quote fristmäßig verschickter Artikel eingerechnet
  • ab Sommer 2017: Ebay belohnt käuferfreundliche Rückgabebestimmungen (kostenlose Retouren & längere Rückgabezeiträume)
  • ab 07. Juni 2017: aktive Inhalte in Angeboten werden nicht mehr angezeigt
  • ab 12. Juni 2017: Änderungen an Kategorien und Artikelmerkmalen
  • ab 20. August 2017: Die Quote nicht fristgemäß verschickter Artikel sinkt für Top-Verkäufer von 4% auf 3%
  • ab September 2017: Händler dürfen keine Kontaktinformationen mehr in Artikelbeschreibungen, Bildern, im Verkäuferprofil und in Ebay-Shops einbinden
  • ab Herbst 2017: Ebay beginnt, Nutzungsrechte für Produktbilder bei den Händlern einzufordern.

Muss ich eine Rückgabefrist jetzt von 30 bzw. 60 Tagen anbieten?

Nein, Händler haben auf Ebay weiterhin verschiedene Optionen für Rückgabefristen. Ebay selbst empfiehlt allerdings die Rückgabefrist von 30 bzw. 60 Tagen, da diese zum E-Commerce-Standard geworden sind. Ab Sommer 2017 wird Ebay Händler, die Rückgabefristen von mindestens 30 Tagen und kostelose Retouren bieten, belohnen, indem die Sichtbarkeit der Angebote erhöht wird und Marketing-Kampagnen auf diese Angebote hinweisen.

Weitere Informationen zu den Änderungen finden Sie hier.

Ebay verbietet die Angabe von Kontaktinformationen. Muss ich jetzt mein Impressum entfernen?

Nein. Ebay verbietet die Angabe von Kontaktinformationen (Tel.-Nr, Fax-Nr., E-Mail-Adressen und Links zu Profilen in sozialen Netzwerken) in Artikelbeschreibungen, Bildern, im Verkäuferprofil und in Ebay-Shops. Das Impressum ist von dieser Änderung nicht betroffen – ganz im Gegenteil: In ein rechtssicheres Impressum gehören Kontaktinformationen wie Telefonnummer, E-Mail-Adressen und ggfs. Fax-Nummer. 

Weitere Informationen zu diesem Punkt finden Sie hier.

Kann ich künftig noch von meinen Angeboten auf meinen Online-Shop verlinken?

Ebay hat seinen "Grundsatz zur Verwendungen von Links" mit sofortiger Wirkung überarbeitet und verbietet darin Links, durch die Kunden auf andere Websites als Ebay umgeleitet werden. Will heißen: Links auf externe Seiten sind untersagt, es darf nur noch auf Ebay-Seiten verlinkt werden. Ausgenommen sind allerdings Produktvideos und Links zu sonstigen rechtlich relevanten Informationen. Dieser Grundsatz gilt auch, wenn der Link nicht anklickbar ist (sog. stummer Link), und er erstreckt sich auf alle von Mitgliedern erstellten Inhalte wie Angebote, Shop-Seiten, Shop-Überschriften, Verkäuferprofilseiten, Bilder etc.

Mehr dazu im "Grundsatz zur Verwendungen von Links"

Ich habe meine Produktfotos selbst erstellt und will sie nicht für Ebay freigeben. Kann ich die Freigabe verweigern?

Nein. Ebay weist darauf hin, dass Verkäufer, die Bilder verwenden, die sie weder Ebay noch anderen Ebay-Verkäufern zur Verfügung stellen möchten oder können, ihre Angebote mit anderen Bildern neu einstellen sollten. Wer Bilder mit restriktiven Nutzungsrechten verwendet (beispielsweise Produktbilder vom Hersteller), sollte neue Nutzungsbedingungen verhandeln. 

Weitere Informationen zu den Änderungen bei der Nutzung von Bildern finden Sie hier.

Was ist der Ebay-Katalog?

Der Ebay-Katalog ist mit Produktbildern, Artikelbeschreibungen und Spezifikationen gefüllt, die von den Händlern zur Verfügung gestellt werden. Damit soll das Einstellen von Artikeln „möglichst bequem“ gestaltet werden, wie Ebay erklärt. Händler, die einen Artikel einstellen, können sich aus dem Ebay-Katalog bedienen und so Produktfotos oder Artikelbeschreibungen einfach beziehen. So will der Marktplatz ein einheitliches und professionelles Auftreten fördern und die Angebote für Käufer attraktiver machen.

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