Umsatzsteuerbetrug auf Online-Marktplätzen: CDU/CSU-Fraktion lehnt Maßnahmen ab

Veröffentlicht: 28.06.2017 | Geschrieben von: Julia Ptock | Letzte Aktualisierung: 29.06.2017

Wegen Umsatzsteuerbetrug entgehen dem deutschen Staat jährlich wohl mindestens eine Milliarde Euro. Seit einiger Zeit wird das Thema in der Regierung und vor allem bei den Finanzministern von Bund und Ländern stark diskutiert. Auf der Sitzung des Finanzausschusses wurden nun jedoch Maßnahmen zur Bekämpfung des Umsatzsteuerbetrugs abgelehnt.

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Umsatzsteuerbetrug auf Online-Handelsplattformen ist ein Problem

Eher ein Rückschlag als ein Fortschritt: Wie auf der Seite des Bundestags zu lesen ist, wird der Umsatzsteuerbetrug auf Online-Handelsplattformen zwar von allen Fraktionen als Problem angesehen, doch wurden am heutigen Mittwoch in einer Sitzung des Finanzausschusses Maßnahmen zur Bekämpfung abgelehnt.

Die Unionsfraktion sprach sich in der Sitzung des Finanzausschusses gegen einen Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/12556) aus, in dem Maßnahmen zur wirksamen Bekämpfung des Umsatzsteuerbetrugs auf Online-Handelsplattformen gefordert wurden. Der Grund für die Ablehnung: Bundesregierung und Länder würden sich des Problems bereits annehmen. Ein Antrag sei aus diesem Grund nicht notwendig. In dem Antrag hatte Bündnis 90/Die Grünen gefordert, dass die Bundesregierung einen Gesetzentwurf zur Sicherstellung des Steuersubstrats aus dem Online-Handel aus dem Drittland vorlegt. Weiter hieß es in dem Antrag vom 30. Mai:

„Mit dem Gesetzentwurf muss erreicht werden, dass die an der Abwicklung der Geschäfte Beteiligten an den steuerlichen Pflichten der leistenden Unternehmer beteiligt werden, beispielsweise durch eine Gesamtschuldnerschaft entsprechend der im Vereinigten Königreich bereits umgesetzten Maßnahmen, durch eine Steuerschuldnerschaft von Online-Plattformen oder durch eine Änderung des Telemediengesetzes. Ferner muss der Gesetzentwurf sicherstellen, dass Fehlverhalten sanktioniert werden“

Nur 400 Online-Händler aus Fernost sind für die Umsatzsteuer registriert

Unter der Annahme, dass der Online-Handel weiter wachsen wird, besteht dennoch Handlungsbedarf. So haben sich bisher gerade einmal 400 Online-Händler aus Fernost für die Umsatzsteuer registriert. Diese niedrige Zahl zeige, dass viele den Wettbewerbsvorteil von 19 Prozent durch nicht abgeführte Umsatzsteuer nutzen würden.

Bündnis 90/Die Grünen und Die Linken zeigten sich enttäuscht über die Ablehnung. Nach deren Ansicht habe die Regierung bisher noch nicht erkennen lassen, dass sie das Thema mit Priorität bearbeite. So müssten die Finanzbehörden mit mehr Personal ausgestattet werden als es bisher der Fall ist.

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