Airbnb: Private Vermietung soll in Berlin nun doch erlaubt werden

Veröffentlicht: 20.10.2017 | Geschrieben von: Tina Plewinski | Letzte Aktualisierung: 20.10.2017

In vielen Großstädten auf der ganzen Welt musste die Unterkunftsvermittlung Airbnb mit Gegenwind kämpfen. Auch in Berlin war der Widerstand groß. Doch wie es scheint, will sich die Hauptstadt nun doch etwas Airbnb-freundlicher zeigen.

Airbnb Website auf Tablet
© I AM NIKOM / Shutterstock.com

Airbnb hat in Berlin bisher keinen richtigen Fuß in die Tür bekommen. Gegen die Vermietung privater Wohnungen über entsprechende Online-Plattform hatten sich die Behörden der Hauptstadt stets gewehrt: Und so war der Service im Jahr 2016 sogar verboten worden – seither ist es für Ansässige strafbar, ihre privaten Wohnungen ohne eine Genehmigung an Touristen zu vermieten. Doch nun scheinen die Verantwortlichen ihre Meinung geändert zu haben.

Wie Gründerszene berichtet, soll das bestehende Verbot für Privatpersonen künftig etwas gelockert werden.

Private Vermietung weiterhin mit Einschränkungen

„Das Zweckentfremdungsgesetz wird derzeit novelliert“, zitiert Gründerszene Katrin Dietl, Sprecherin der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung. Privatpersonen soll es demnach künftig erlaubt werden, ihre Wohnungen insgesamt 60 Tage im Jahr zu vermieten. Diese Information soll bereits durch die Stadtentwicklungssenatorin Katrin Lompscher (Linke) bestätigt worden sein.

Doch ganz ohne bürokratische Hürden soll die private Vermietung dann doch nicht auskommen: Mit Verweis auf die mietpolitische Sprecherin Katrin Schmidberger (Grüne) schreibt Gründerszene weiter, dass sich Vermieter im Rahmen der Erlaubnis jedoch registrieren lassen müssen und die erhaltene Registrierungsnummer bei den entsprechenden Online-Inseraten auch angeben müssen.

Darüber hinaus müssen Online-Vermittler von Unterkünften wie Airbnb und Co. jedoch auch verschärfte Bedingungen akzeptieren: zum Beispiel etwa Auskunftspflichten über die Nutzer. Bereits im Frühjahr 2018 könnte die neue Fassung des Gesetzes in Kraft treten.

 

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