Anzeige: Verpack?G – Onlinehändler bald gesetzlich verpflichtet

Veröffentlicht: 02.11.2017 | Geschrieben von: Gastautor | Letzte Aktualisierung: 09.01.2018

Ab 2019 gilt das neue Verpackungsgesetz (Verpack G) und bringt für alle Onlinehändler einige bedeutende Veränderungen mit sich. Betroffen von dem neuen Gesetz ist ausnahmslos jeder, der gewerblich Verpackungen in Verkehr bringt, die beim Endverbraucher anfallen.

Justizia
© landbell

VerpackG gilt für große Versandhäuser genauso wie für Onlinehändler – auch dann wenn sie nur kleinste Verpackungsmengen in Verkehr bringen. Das ist das in Deutschland geltende Prinzip der Produktverantwortung. Wer seiner gesetzlichen Pflicht nicht nachkommt, dem drohen Geldstrafen bis zu 200.000 €. Die wichtigsten Verpflichtungen durch die VerpackG erläutern wir für Sie im Überblick.

Systembeteiligungspflicht:

Hersteller und Vertreiber – also auch Onlinehändler – sind verpflichtet ein Duales System für die Rücknahme ihrer in Verkehr gebrachten Verpackungen zu beauftragen. Was jedoch neu hinzugekommen ist, ist eine Systembeteiligungspflicht für Umverpackungen und Neudefinitionen verschiedener Verpackungsarten.

Registrierungspflicht:

Alle Hersteller und Vertreiber von systembeteiligungspflichtigen Verpackungen müssen sich bei der neu geschaffenen „Zentralen Stelle“ registrieren. Erst dann dürfen besagte Verpackungen in Umlauf gebracht werden. Alle registrierten Hersteller und Vertreiber werden außerdem von der Zentralen Stelle online gelistet, um eine größere Transparenz zu gewährleisten.

Datenmeldepflicht:

Alle Angaben zu den in Verkehr gebrachten Verpackungsmengen, die Hersteller und Vertreiber im Rahmen Ihrer Mengenmeldung an ein Duales System übermittelt haben, müssen ebenso an die Zentrale Stelle gemeldet werden. Auch die Dualen Systeme geben die gemeldeten Daten an die Zentrale Stelle weiter. Das sorgt für mehr Transparenz.

Jetzt absichern!

Vielen Onlinehändlern ist immer noch nicht bekannt, dass sie eigentlich jetzt schon über die Verpackungsverordnung (VerpackV) dazu verpflichtet sind, ihre in Verkehr gebrachten Verkaufsverpackungen bei einem Dualen System zu lizenzieren. Auch hier drohen bei Missachtung Abmahnungen und Bußgelder bis zu 100.000 €.

Für Onlinehändler ist es daher nicht nur ratsam, sondern sogar Pflicht, bereits jetzt die Leistungen eines Dualen Systems in Anspruch zu nehmen. Eine solches Duales System ist beispielsweise die Landbell AG. Mit der transparenten Online-Lösung „Landbell EASy“ lassen sich Verpackungen bereits ab 75,00 € pro Jahr für den deutschlandweiten Versand und für 129,50 € pro Jahr für den Versand nach Österreich lizenzieren.

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