Steuerbetrug: Quellensteuer bei den Marktplatzbetreibern soll’s richten

Veröffentlicht: 30.11.2017 | Geschrieben von: Tina Plewinski | Letzte Aktualisierung: 30.11.2017

Im steten Kampf gegen Steuerbetrüger verweist die Politik auf den unrechtmäßigen Wettbewerbsvorteil, den sich entsprechende Händler verschaffen. Ehrliche Unternehmen stünden dabei immer im Nachteil. Ein neuer Vorstoß gegen Steuerbetrug geht von einer Art Quellensteuer aus.

Hand stellt sich zwischen umfallende Bauklötze
© tomertu – shutterstock.com

Steuerbetrug ist ein massives Problem für das Land. Dem Staat rinnen jährlich viele Millionen Euro durch die Finger und auch seriöse Unternehmen, die ihre Abgaben leisten, werden durch unseriöse Wettbewerber geschädigt. Die baden-württembergische Finanzministerin Edith Sitzmann und Hessens Finanzminister Thomas Schäfer wollen dem Umsatzsteuerbetrug im Online-Handel Einhalt gebieten und allen Händlern im Netz damit gleiche Chancen einräumen. Auf der Website des hessischen Finanzministeriums werden sie wie folgt zitiert:

„Für uns als Finanzminister bringt hinterzogene Umsatzsteuer weniger Spielraum in den Haushalten. Das ist spürbar. Für ehrliche Unternehmen ist das ein massiver Wettbewerbsnachteil bei einem Marktvolumen zwischen drei und fünf Milliarden Euro. Das kann Existenzen gefährden.“ Hinzu kämen zu geringen Zollanmeldungen mancher Händler aus dem Ausland und nicht lizenzierte Produkte, die auf den Markt schwemmen und diesen verzerren.

Kampf gegen Steuerbetrug: „Wir möchten noch weiter gehen“

Grundsätzlich waren sich die Finanzminister bei ihrer Jahreskonferenz im Mai über ein härteres Vorgehen gegen Steuerbetrug einig und wollen dabei auch die Marktplatzbetreiber in die Haftung nehmen, wenn Anbieter die Umsatzsteuer nicht abführen. „Wir möchten aber noch weiter gehen“, kommentierten Schäfer und Sitzmann.

„Die Umsatzsteuer muss so einfach funktionieren wie der Internethandel. Wir können uns deshalb eine Art Quellensteuer bei den Marktplatzbetreibern gut vorstellen. An einem Vorschlag dazu arbeiten wir in den kommenden Monaten.“

In der Praxis würde dies dann so funktionieren, dass das gezahlte Geld der Kunden netto an die jeweiligen Händler ginge. Dem Finanzamt würde hingegen die Umsatzsteuer direkt zukommen. Auch für eine entsprechende EU-weite Regelung wolle man sich starkmachen.

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