Händler aufgepasst: Real ändert sein Marktplatz-Modell

Veröffentlicht: 12.04.2018 | Geschrieben von: Christoph Pech | Letzte Aktualisierung: 12.04.2018

Ab dem 2. Juli ändert Real.de sein Marktplatz-Modell. Händler schließen den Kaufvertrag dann mit dem Endkunden, nicht mit Real.de. Eine Checkliste soll Händler auf die Änderungen vorbereiten.

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© Händlerbund

Real.de ändert überraschend sein Modell. Zum 2. Juli 2018 stellt man auf ein „klassisches“ Marktplatz-Modell um. Grund dafür sei das Feedback der Händler. Das aktuelle Modell hätte einige interne Prozessanpassungen auf Händlerseite nötig gemacht. Konkret bedeutet das für Händler, dass sie dann den Kaufvertrag direkt mit dem Endkunden schließen und nicht mehr mit Real.de. Auch die Rechnungsstellung erfolgt ab dem Stichtag über den Händler. Das Haftungsrisiko für die Angebote wandert damit von Real.de zum Online-Händler, „da real nicht mehr der Verkäufer ist“, wie es in der Mitteilung heißt. Dafür will der Marktplatz ein ausführliches Reporting über Produktdaten-Änderungen bei den angebotenen Artikeln zur Verfügung stellen.

Aus Versandpartnern werden Händler

Die Online-Händler werden nun auch offiziell von Versandpartnern zu Händlern. Konditionen sollen gleich bleiben, Rabatte wandeln sich aber in Verkaufsprovisionen um. Entsprechend gibt es auch keine Gutschriften mehr, sondern Rechnungen über die gezahlten Provisionen. Ebenfalls wichtig und für Händler eine gute Nachricht: Die Rücksendung bei Widerruf ist für Kunden nur noch kostenfrei, wenn jeder einzelne zurückgeschickte Artikel über der Schwelle von 40 Euro liegt. Es gilt also nicht mehr die Summe des Warenwertes. Händler können den Kunden darüber hinaus zwar „optional noch besserstellen“, die Standard-Rücksende-Vorgaben (14 Tage & Einzelwarenwert über 40 Euro) müssen aber eingehalten werden.

Das müssen Händler tun

Um den Händlern den Übergang zu erleichtern, hat Real.de eine Checkliste bereitgestellt. So müssen Online-Händler etwa in ihrem Konto den neuen AGB, Händler-Grundsätzen und dem aktualisierten Zahlungsdienstevertrag zustimmen. Außerdem müssen die Rechtstexte aktualisiert werden. Händlerbund-Mitglieder bekommen rechtzeitig bis zur Umstellung entsprechend aktualisierte Texte zur Verfügung gestellt.

 

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