Umsatzsteuergesetz und Marktplatzhaftung

Umsatzsteuer-IDs auf Ebay gestohlen

Veröffentlicht: 22.02.2019 | Geschrieben von: Corinna Flemming | Letzte Aktualisierung: 25.02.2019
Schriftzug VAT mit Männern

Durch das zu Beginn des Jahres in Kraft getretene Umsatzsteuergesetz, haben sich neue Pflichten für Marktplatz-Händler ergeben. Damit soll der Steuerhinterziehung vor allem durch ausländische Verkäufer ein Riegel vorgeschoben werden. Nun scheint sich allerdings ein neues Problem aufgetan zu haben: Wie Händler laut Shopanbieter berichten, wurden ihre Steuernummern gekapert und von anderen Verkäufern verwendet: „Übrigens habe ich mittlerweile 4 China Accounts bei Ebay sperren lassen die meine VAT ID verwendet haben…“, heißt es da in einem Statement. Wie es in dem Post weiter heißt, hatte Ebay auf den Missbrauchs-Hinweis sehr zügig reagiert und die entsprechenden Händler sofort gesperrt.

Händler benötigen entsprechende Bescheinigung

Dass Online-Händler ihre Umsatzsteuer-ID angeben müssen, ist soweit nichts neues. Durch die Anpassungen im Umsatzsteuergesetz ergibt sich aber ein anderes Erfordernis. „Händler müssen nun spätestens auf Verlangen des Marktplatzbetreibers hin ihre steuerliche Registrierung bei der Finanzverwaltung belegen“, sagt Melvin Dreyer, Jurist bei OnlinehändlerNews. „Diese Bescheinigung muss vom zuständigen Finanzamt erteilt werden, andernfalls reicht sie zur Erfüllung der neuen gesetzlichen Vorgaben nicht aus. Liegt sie dem Marktplatz nicht vor, trägt er gegebenenfalls die Haftung für Umsatzsteuerausfälle des entsprechenden Händlers. Daher wird der Marktplatz den Händler beim Fehlen der Bescheinigung höchstwahrscheinlich vom Handel ausschließen“, kommentiert er weiter.

Der Grund, warum einige asiatische Händler nun Umsatzsteuer-Identifikationsnummern von anderen übernehmen, könnte in einem Missverständnis liegen: „Vielleicht verstehen diese Händler die neue Rechtslage falsch und glauben, mit der Angabe einer Steuer-ID auf der sicheren Seite zu sein. Das ist aber nicht der Fall. Ohne die genannte Bescheinigung dürfte es für diese Verkäufer bald eng werden“, schätzt unser Kollege die Lage zusammenfassend ein. 

Online-Tool könnte Händler unterstützen

Wie lässt sich nun aber überprüfen, ob ein fremder Händler die eigene Umsatzsteuer-ID verwendet? Dafür hat der Anbieter und Entwickler des Ebay-SEO-Tools Baygraph, Michael Gross, ein neues Feature für Ebay-Händler an den Start gebracht. „Vor einigen Tagen stieß ich auf einen Facebook-Post, in dem ein Händler berichtete, Dritte würden seine Umsatzsteuernummer benutzen. Die Plattform sperrte auch sofort die Nummer, nachdem der Vorfall gemeldet wurde. Schon damals hatte ich die Idee, ein Recherche-Tool zu entwickeln, mit dem Händler überprüfen können, ob nur sie – oder eben doch ein Betrüger ebenfalls – die eigene UStNr nutzen“, erläutert er. Mit dem neuen Tool können Ebay Merchants nun schnell herausfinden, ob die eigene Steuer-ID missbräuchlich von betrügerischen Händlern genutzt wird. Verfügbar ist es unter https://tool.baygraph.de

Auf Nachfrage hat uns Ebay folgendes Statement übermittelt: „Das geänderte Umsatzsteuergesetz verlangt von Marktplätzen zu prüfen, ob Händler (außerhalb der EU ab März; innerhalb der EU ab Oktober) eine Bescheinigung i.S.d. § 22f UStG vorweisen können. Die Angabe einer USt-ID Nummer reicht hingegen nicht aus, um die gleiche Rechtsfolge auszulösen, wie dies für die Bescheinigung vorgesehen ist. Insoweit sind wir überrascht, von derartigen Fällen zu hören. Wir werden diese Entwicklung sorgfältig beobachten, gehen aber derzeit nicht davon aus, dass es hier eine Gesetzeslücke gibt.“

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