Erfahrungsbericht

Ändert Amazon eigenständig Artikelüberschriften?

Veröffentlicht: 16.04.2019 | Geschrieben von: Sandra May | Letzte Aktualisierung: 16.04.2019
Geöffnete Amazon Seller App auf Smartphone

Im Januar kam Amazon mit einer neuen Idee um die Ecke: Das Unternehmen will die vom Händler übermittelten Produktbeschreibungen künftig nur noch als Vorschläge betrachten. Die Ankündigung des Unternehmens deutete darauf hin, dass es sich selbst Schreibrechte an den Beschreibungen einräumen will: „Wenn mehrere Verkäufer dasselbe Produkt über eine Detailseite verkaufen, kombinieren und präsentieren wir die besten Produktdaten, um Kunden so das bestmögliche Einkaufserlebnis zu bieten“, hieß es dazu (wir berichteten).

Erste betroffene Händler?

Dem Bericht eines Händlers zu Folge, lässt Amazon seiner Ankündigung nun Taten folgen: Der Händler vertreibt seit Jahren ein Produkt über Amazon. Ohne davon in Kenntnis gesetzt worden zu sein, soll das Unternehmen den Titel des Angebots verändert haben: Statt einem Einzelstück wird laut Überschrift nun ein Set von zwölf Stück angeboten. Geliefert wird allerdings nur eines. Am tatsächlichen Angebot hat sich nämlich nichts geändert.

Änderung nur mit Herstellernachweis

Eine Rückänderung der Überschrift sei nur mit einem Herstellernachweis möglich. Diesen Nachweis könne der Händler allerdings nur über die Rechnung des Herstellers erbringen, da dort die EAN mit abgebildet ist. Hier besteht aber sogleich das nächste Problem: Laut der Rechnung werden die Produkte in Verkaufseinheiten zu zwölf Stück verkauft.

Mögliche Konsequenzen

Sollte Amazon tatsächlich die Produktbeschreibungen derart ändern, dass sie falsch werden, können hier harte Konsequenzen auf die Händler zu kommen: Der Kunde erwartet beispielsweise die Lieferung von zwölf Stück, bekommt aber nur eines. Schlechte Bewertungen und die damit einhergehende Verschlechterung des Rankings sind vorprogrammiert. Außerdem haftet der Verkäufer in der Regel für die Richtigkeit der Beschreibungen. Sollten sich durch die Veränderungen wettbewerbsrechtliche Verstöße einschleichen, sind eine mögliche Folge Abmahnungen durch die Konkurrenz.

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