Brand Registry 2.0

Amazon hat nach wie vor Probleme mit dem Markenschutz

Veröffentlicht: 07.05.2019 | Geschrieben von: Christoph Pech | Letzte Aktualisierung: 23.06.2022
Amazon App-Logo

Gefälschte Markenprodukte sind ein Problem auf dem Amazon-Marktplatz. Das weiß auch Amazon selbst. In einer Pflichtmitteilung an die US-Börsenaufsicht gestand das Unternehmen ein, dass man „unter Umständen nicht in der Lage“ sei, die Einstellung von gefälschten Markenprodukten zu verhindern. Im vergangenen Jahr führte Amazon darum die Brand Registry 2.0 ein, die es Markeninhabern erleichtern soll, Produktfälschungen zu identifizieren und dagegen vorzugehen.

Offenbar gelingt das bislang aber nicht so, wie es sollte. Laure Bourdeau vom französischen Markenschutz-Anbieter Ebrand kritisiert im Interview mit Shopanbieter die Praxis bei der Meldung einer Urheberrechtsverletzung. „Ohne weiteres“ würden rechtsverletzende Listungen nicht entfernt. „Häufig bekommen wir zu hören, dass unsere Anfrage ‚unvollständig‘ ist, oder dass die betreffende Marke ‚ungültig‘ oder nur ‚beschreibend‘ ist, obwohl es sich um eine eingetragene Marke handelt“, beklagt Bourdeau.

Keine klare Linie

Ebrand muss den Antrag dann überarbeiten, oft mehrmals, bis Amazon aktiv wird. Und selbst dann ist eine Löschung nicht garantiert. Geht es um Listungen, „verweigert sich Amazon oft komplett und verweist darauf, dass die Durchsetzung dieser Vereinbarungen eine Angelegenheit zwischen Hersteller und Einzelhändler sei.“ Identische Meldungen führen darüber hinaus mitunter zu unterschiedlichen Ergebnissen. Bourdeau rät, Löschungsanträge notfalls zu wiederholen, bis sie zum Erfolg führen und im letzten Schritt eine Unterlassungsaufforderung an Amazon zu schicken, wenn sich der Marktplatz quer stellt.

Andererseits ist das Problem aber auch für Amazon teils schwierig zu händeln, denn der Markenmissbrauch auf dem Marktplatz ist vielfältig. Gefälschte Ware wird nicht nur unter bekannten Markennamen verkauft, was natürlich ein klarer, leicht zu identifizierender Verstoß ist. Shopanbieter nennt das Beispiel „Gucci“: Unter dem Keyword finden sich auf dem deutschen Marktplatz 30.000 Suchergebnisse, dabei lässt Gucci seine Produkte gar nicht auf Amazon listen.

Oft würden Leerzeichen oder Bindestriche eingefügt oder unterhalb des Titels Zusätze wie „von Marke/Hersteller XY“ angegeben, erläutert Bourdeau. Der Verbraucher wird in dem Glauben gelassen, dass es sich um ein echtes Produkt handelt. Derartige Fälschungen sind aber schwieriger aufzuspüren als offensichtliche Fakes, die unter dem Markennamen firmieren.

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