Neue Nachweispflicht

Amazon verlangt jetzt die EPR-Registrierungsnummer

Veröffentlicht: 08.09.2021 | Geschrieben von: Hanna Hillnhütter | Letzte Aktualisierung: 07.04.2022
Amazon Schriftzug auf Gebäude

Einige Händlerinnen und Händler, die auf Amazon ihre Produkte verkaufen, erhalten in letzter Zeit eine Mail, die für große Verunsicherung sorgt. Die Mail ist in englischer Sprache verfasst und fordert die Händler auf, ihre EPR-Registrierungsnummer mitzuteilen, da sie von Amazon als Hersteller identifiziert wurden.

In der E-Mail heißt es sinngemäß:

„Sie erhalten diese E-Mail, da wir sie als Hersteller identifiziert haben, der in Deutschland und/oder Frankreich verkauft und von den Vorschriften der erweiterten Herstellerverantwortung (EPR) betroffen ist.

[...]

Ab 2022 wird Amazon, wenn Sie in Frankreich und/oder Deutschland verkaufen, verpflichtet sein zu bestätigen, dass sie in dem Land, in dem Sie verkaufen EPR-konform sind. Amazon wird daher ihre EPR-Registrierungsnummer(n) einholen und validieren.“

Viele Empfänger der Mail zeigten sich verunsichert und irritiert. Viele hörten zum ersten Mal von der EPR-Registrierungsnummer, zudem ging aus der Mail auch nicht sofort hervor, was es damit auf sich hat.

Wer ist betroffen?

Zunächst betrifft die Registrierungspflicht lediglich Hersteller. Als Hersteller gilt, wer ein Produkt herstellt oder importiert, welches unter die EPR-Registrierungspflicht fällt, oder ein Produkt, welches unter die EPR-Registrierungspflicht fällt, verkauft, ohne in dem registrierungspflichtigen Land ansässig zu sein. Dazu gehören Hersteller von Verpackungen im Sinne des VerpackG, Hersteller von Elektro- und Elektronikgeräten im Sinne des ElektroG und Hersteller von Batterien im Sinne des BattG.

Wer kein Hersteller ist, aber Produkte verkauft, die unter die EPR-Bestimmungen fallen, muss die EPR-Registrierungsnummer vom Vorlieferanten anfordern. Wer die EPR-Registrierungsnummer nicht vom Vorlieferanten mitgeteilt bekommt, die entsprechenden Produkte dennoch verkauft, muss ebenfalls selbst eine Registrierung vornehmen. 

Was ist die EPR-Registrierungsnummer?

EPR steht für „Extended Producer Responsibility“. Amazon selbst bezeichnet es in seiner Mail als „environmental policy”, was mit Umweltrichtlinie ins Deutsche zu übersetzen ist. Grundlage dafür ist allerdings nicht ein Gesetz, sondern eine Zusammensetzung aus verschiedenen Gesetzen und Richtlinien. Im deutschen Recht fallen darunter die Gesetze über das Verpackungsregister (VerpackG), sowie die Gesetze zu den elektronischen Registrierungspflichten (ElektroG) und der batterierechtlichen Registrierungspflichten (BattG). 

Für den Vertrieb innerhalb Deutschlands beschränken sich die neuen Regeln auf die Produktkategorien Verpackungen, Elektro- und Elektronikgeräte, sowie Batterien. 

So weisen Händler ihre EPR-Registrierung nach

Als EPR-Konformitätsnachweis gilt die Registrierungsnummer für Verpackungen (LUCID), die WEEE-Registrierungsnummer, sowie die Registrierungsnummer nach dem Batteriegesetz. Betroffene Händler müssen also diese Nummern als EPR-Registrierungsnummer angeben.

Amazon selbst will ab dem 4. Oktober einen Link zum Hochladen der Registrierungsnummer bereitstellen. Betroffenen Händlern drohen bei Nichtbeachtung der Registrierungspflicht Sanktionen: So dürfen nicht registrierte Produkte nicht mehr vertrieben und versendet werden. Wird dagegen verstoßen, drohen Herstellern und Händlern, aber auch den Plattformbetreibern und Dienstleistern Bußgelder und Abmahnungen.

Amazon hat eine spezielle Hilfeseite mit näheren Informationen zur erweiterten Herstellerverantwortung errichtet. 

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