„Erweiterte Missbrauchsaufsicht“

Bundeskartellamt geht jetzt schärfer gegen Amazon vor

Veröffentlicht: 06.07.2022 | Geschrieben von: Markus Gärtner | Letzte Aktualisierung: 18.07.2022
Amazon-Lager

Jeder Online-Nutzer weiß, dass Amazon dominant ist. Eine Analyse hat gerade erst gezeigt, dass mehr als die Hälfte des deutschen E-Commerce-Umsatzes über den Marktplatz generiert wird. Jetzt hat auch das Bundeskartellamt die herausragende Rolle des Online-Riesen klargestellt und kann ihn daher strenger kontrollieren und stärkere Maßnahmen ergreifen als vorher, wie das Amt mitteilt.

Amazon fällt unter erweiterte Missbrauchsaufsicht – und wehrt sich

Dahinter steht die sogenannte erweiterte Missbrauchsaufsicht des § 19a des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen, die seit Januar 2021 in Kraft ist und für Unternehmen mit „überragender marktübergreifender Bedeutung für den Wettbewerb“ gilt – wie jetzt Amazon. „Amazon ist der zentrale Schlüsselspieler im Bereich des E-Commerce. Die Angebote des Konzerns u.a. als Händler, Marktplatz, Streaming- und Cloud-Anbieter sind zu einem digitalen Ökosystem verbunden“, erklärt Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes. Amazon habe dadurch eine Machtposition, die ihm vom Wettbewerb nicht hinreichend kontrollierte marktübergreifende Verhaltensspielräume eröffne, heißt es. Die neue Kontrolle gilt zunächst für fünf Jahre. Die Marktwächter können in dieser Zeit in einem zweistufigen Vorgehen wettbewerbsgefährdende Praktiken gezielter aufgreifen und verbieten.

Amazon hat laut Zeit Online bereits Widerstand angekündigt: „Wir stimmen den Feststellungen des Bundeskartellamts nicht zu und werden die Entscheidung sowie unsere Optionen, auch Rechtsmittel, sorgfältig prüfen“.

Bundeskartellamt ermittelt bereits in zwei Amazon-Verfahren

Dabei hat das Kartellamt den Mega-Konzern schon mit seinen „normalen“ Kontrollmechanismen lange im Visier und untersucht bereits zwei kritische Praktiken: den Einfluss von Amazons Preiskontrollmechanismen bzw. Algorithmen auf die Preissetzung der Marktplatz-Händler sowie die Vereinbarungen zwischen Amazon und Markenherstellern wie Apple, die Dritthändler vom Verkauf von Markenprodukten auf dem Amazon-Marktplatz ausschließen. Bereits 2019 musste Amazon nach einem weiteren Verfahren des Amtes seine Geschäftsbedingungen und Verhaltensweisen gegenüber den Marktplatz-Händlern ändern.

Die seit 2021 geltenden schärferen Regeln der Missbrauchsaufsicht sollen vor allem die großen Tech-Konzerne an die kurze Leine nehmen – auch der Google-Konzern Alphabet und der Facebook-Mutterkonzern Meta stehen seit einigen Monaten unter besonderer Beobachtung in Deutschland.

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