Nachweis von EU-Steuersitz

Amazon sperrt erneut zahlreichen Sellern das Guthaben (Update)

Veröffentlicht: 29.01.2024 | Geschrieben von: Ricarda Eichler | Letzte Aktualisierung: 02.02.2024
Amazon Seller Konto auf Smartphone

Bereits im November letzten Jahres stellten viele Seller mit Entsetzen fest, dass sie ihre wohlverdienten Umsätze nicht mehr auszahlen konnte. Der Grund hierfür seien, laut einer vom Unternehmen versandten E-Mail, „Indikatoren für nicht erfüllte Vorgaben an die Geschäftsniederlassung in der EU“. Den Nachweis über den tatsächlichen Geschäftssitz soll man nun über bestimmte Dokumente erbringen. Viele Seller klagen dabei über unzureichende Kommunikation oder Antwortzeiten angesichts des existenzbedrohenden Auszahlungsstopps.

Hintergrund: Marktplätze haften für Einhaltung von Steuerpflichten

Wie das Unternehmen gegenüber den Betroffenen schildert, sei man dazu verpflichtet, Umsatzsteuern für Verkäufe von nicht in der EU ansässigen Händler:innen an innerhalb der EU sitzende Verbraucher:innen abzuführen. So lautete ein Unternehmens-Statement im November hierzu:

„Wir verlangen von allen Verkaufspartnern, dass sie ihren Umsatzsteuerpflichten nachkommen. Dafür haben wir kostengünstige und einfache Tools für Drittanbieter eingeführt, um die Mehrwertsteuer zu registrieren, zu melden und abzuführen. Gemäß den am 1. Januar 2021 im Vereinigten Königreich und am 1. Juli 2021 in der EU eingeführten Gesetzen sind Online-Marktplätze verpflichtet, neben bestimmten Verkäufen importierter Waren die Mehrwertsteuer auch auf Transaktionen zu erheben und abzuführen, an denen Verkäufer aus dem Ausland beteiligt sind. Die Mehrwertsteuer wird von Amazon berechnet und beim Checkout vom Kunden einbehalten, Amazon führt diese direkt an die zuständigen Steuerbehörden ab.“

Rechtsgrundlage hierfür ist das sogenannte Gesetz zur Vermeidung von Umsatzsteuerausfällen beim Handel mit Waren im Internet und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften. Seit 2021 gilt dies als Teil des Mehrwertsteuer-Digitalpaketes.

Für die Einhaltung dieser Umsatzsteuerverpflichtungen haftet Amazon als Betreiber des Marketplace. Ganz banal gesagt, möchte sich das Unternehmen an dieser Stelle also einfach rechtlich absichern.

 

Mein Konto wurde gesperrt: Was kann ich tun?

Alle Betroffenen sollten durch Amazon eine E-Mail mit einem Hinweis zur Lösung des Konflikts erhalten haben. Jedoch zeigte sich bereits bei der ersten Welle an Sperrungen im November, dass das Unternehmen möglicherweise nicht immer den gewünschten Reaktionszeiten seitens der Seller nachkommen kann.

Laut Gesetzgebung sollte für den Nachweis des Geschäftssitzes die USt-IdNr. die wichtigste Rolle spielen und sämtliche Zweifel klären. Amazon fordert hier jedoch teilweise die Verwendung spezieller Formulare, welche auch unbedingt unter Verwendung der im Sellercentral hinterlegten E-Mail-Adresse eingeschickt werden sollen.

Weitere Hinweise sowie die Adressen, an welche die Unterlagen einzusenden sind, fasst Amazon auf einer dedizierten Hilfeseite im Sellercentral zusammen.

Update vom 31.01.2024: Warum werden jetzt erneut Konten gesperrt?

Wie Onlinehändler News aus Unternehmenskreisen erfuhr, handelt es sich bei den aktuell auftretenden Kontensperrungen um einen Teil einer kontinuierlich laufenden Überprüfung aller Verkaufskonten. Diese Überprüfung wurde Ende letzten Jahres gestartet und jetzt lediglich fortgeführt. Das bedeutet im Umkehrschluss, dass auch Seller, die aktuell noch nicht betroffen sind, in Zukunft einer solchen Überprüfung unterzogen werden können.

 

Neben den umfangreichen Leistungen in puncto Rechtssicherheit im Online-Handel bietet der Händlerbund schnelle Hilfe, wenn Guthaben einbehalten oder das (komplette) gewerbliche Verkäuferkonto bei Amazon.de gesperrt wurden. Mit dem Professional-Paket stehen Unternehmen neben vielen weiteren Leistungen nicht nur eine Rechtsberatung, die Übernahme der Kommunikation mit Amazon Deutschland, sondern auch die gerichtliche Vertretung zu. Weitere Informationen finden Sie hier.

Artikelbild: http://www.depositphotos.com

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