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Die Steuer-Hürden im internationalen E-Commerce

Veröffentlicht: 30.05.2022 | Geschrieben von: Redaktion | Letzte Aktualisierung: 25.05.2022
Grafik: Umsatzsteuer im Online-Handel

Im Online-Handel stehen Händler vor einer Vielzahl von Herausforderungen. Im Anbetracht einer stetig voranschreitenden Internationalisierung und einem steigenden grenzüberschreitenden Handel, wird es für Online-Händler immer schwieriger, den Überblick über alle steuerlichen Pflichten zu behalten und diese korrekt und fristgerecht umzusetzen.

Gerade Marktplätze, wie z.B. Amazon, bieten heutzutage die Möglichkeit, mit nur wenigen Klicks einen eigenen internationalen Online-Handel aufzubauen. Allerdings lauern hinter der vermeintlich einfachen Nutzung von Marktplätzen und dem leichten Aufbau des eigenen Geschäfts einige Fallen, die Händler vorab kennen sollten. 

Zu den drei Herausforderungen, die ein Online-Händler bei der Internationalisierung kennen sollte, zählen:

  • Umsatzsteuerpflichten innerhalb der EU
  • Unterschiedliche Steuersätze innerhalb der EU
  • Zollrechtliche Regularien

Lassen Sie uns jeden Punkt im Detail anschauen, um zu klären, welche Risiken gibt und wie sich diese vermeiden lassen.

Umsatzsteuerpflichten im EU-Ausland auf dem Schirm haben

Oftmals sind Online-Händler schneller in anderen EU-Staaten umsatzsteuerpflichtig als ihnen zunächst bewusst ist. Seit dem 1. Juli 2021 gilt bei europaweiten, grenzüberschreitenden B2C-Lieferungen eine einheitliche Schwelle von EUR 10.000. Das bedeutet konkret, dass der Online-Händler im Bestimmungsland steuerpflichtig wird, sobald die Schwelle von EUR 10.000  überschritten wird. Das heißt: Online-Händler müssen sämtlichen Steuerpflichten nachkommen, sich umsatzsteuerlich registrieren und regelmäßig Meldungen in den entsprechenden Ländern abgeben. 

Um diesen Prozess zu vereinfachen, wurde der One-Stop-Shop (OSS) eingeführt, über den Online-Händler ihre Umsätze aus grenzüberschreitenden B2C-Lieferungen zentral im eigenen Sitzland melden können. Bei Nutzung des OSS entfällt dann die lokale Registrierungs- und Meldepflicht in den einzelnen EU-Staaten. 

Der OSS ist jedoch nicht für alle Transaktionen geeignet: Nur grenzüberschreitende B2C-Fernverkäufe innerhalb der EU können über den OSS gemeldet werden. Andere Arten von Transaktionen, wie die Nutzung ausländischer Lager oder lokale B2C-Verkäufe im Ausland, führen nach wie vor zu einer Registrierungspflicht in den jeweiligen Ländern und zu fortlaufenden Meldungen. 

Das heißt, wenn Online-Händler die grenzüberschreitenden Logistikstrukturen von Online-Marktplätzen oder Fulfillment-Dienstleistern nutzen, müssen parallel zur Nutzung des OSS lokale Umsatzsteuerregistrierungen und -meldungen vorgenommen werden.

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Die unterschiedlichen Steuersätze in der EU kennen

Online-Händler müssen grundsätzlich sicherstellen, dass ihre Ware immer den korrekten Umsatzsteuersätzen des entsprechenden Landes unterliegt. Um diese Herausforderung meistern zu können, müssen Händler die unterschiedlichen Steuersätze der EU-Staaten kennen und in ihre internen Prozesse integrieren können. Die Schwierigkeit: Die unterschiedlichen (reduzierten) Steuersätze in der EU weisen eine hohe Bandbreite auf – insbesondere in bestimmten Segmenten wie z.B. alkoholischen Getränken oder Druckerzeugnisse. Liegt die Umsatzsteuer bspw. bei alkoholhaltigen Getränken in Deutschland bei 19 %, steigt die USt. in Portugal auf 23 %, während die USt in Frankreich wiederum bei 20 % liegt. Manuell ist dieser Aufwand kaum noch zu stemmen und kann vor allem größere Online-Händler mit einem vielfältigen Produktportfolio vor enorme Hindernisse stellen.
Eine erfolgreiche Automatisierung der Steuersatzbestimmung und sämtlicher anderer Prozesse durch spezialisierte Steuer-Tools (wie z.B. Taxdoo) ist deswegen umso wichtiger, um steuerrechtlichen Problematiken und großem manuellem Aufwand aus dem Weg zu gehen.

Sich den zollrechtlichen Regelungen innerhalb Europas bewusst sein

Weitere Hürden für Online-Händler sind neben den umsatzsteuerlichen Pflichten vor allem zollrechtliche Bestimmungen. Diese treten dann in Kraft, sobald Online-Händler ihre Ware außerhalb der EU verkaufen. Mit dem Austritt des Vereinigten Königreichs aus der EU, haben sich vor allem für Händler, die nach und innerhalb Großbritanniens ihre Ware verkaufen, die Rahmenbedingungen erschwert.

Seit 2021 muss unterschieden werden, ob Waren über Marktplätze wie Amazon oder eBay verkauft werden oder nicht. Bei einem Verkauf der Ware über einen Marktplatz wird demnach die Umsatzsteuerpflicht der Online-Händler z.T. auf die Marktplätze selbst übertragen. Dies betrifft vor allem die Ausstellung von Rechnung sowie die Abführung der geltenden Umsatzsteuer. 

Grundsätzlich fällt für alle Lieferungen nach Großbritannien eine an der Grenze abzuführende Einfuhrumsatzsteuer an. Zoll wird unter gewissen Umständen ebenfalls erhoben. Zu beachten ist, dass diese Regularien bis zu einem Warenwert von 135 Pfund keine Anwendungen finden.

Online-Händler, mit Sitz innerhalb der EU, sind dank eines Abkommens zwischen Großbritannien und der EU von Zöllen befreit. Dabei ist zu beachten, dass die Befreiung der Zölle nur gilt, wenn von Seiten der Online-Händler der Ursprung der Ware in der EU nachgewiesen werden kann.

Fazit

Die internationale Ausrichtung im E-Commerce bringt für Online-Händler dennoch eine Vielzahl von Vorteilen. Der Zugang zu einem größeren Markt ist oftmals gleichbedeutend mit einem steigenden Umsatz. Dennoch müssen sich Online-Händler mit den einhergehenden Pflichten und Risiken frühzeitig auseinandersetzen. 

Für Online-Händler stellt sich letztendlich die entscheidende Frage, wie das eigene Unternehmen ausgerichtet werden soll, um sämtliche umsatzsteuerliche Pflichten ohne Risiken erfassen und abwickeln zu können.

Taxdoo bietet Online-Händlern eine All-in-One-Lösung an, mit der sämtliche Verkäufe analysiert und die zu erbringende Umsatzsteuerpflicht ermittelt wird. Zusätzlich übernehmen wir die Abgabe von Steuererklärungen im EU-Ausland und stellen einen (I)OSS-Export bereit.

Dank unseres internationalen Partnernetzwerks sind sämtliche Vorgänge auch europaweit möglich – von der Registrierung im Ausland über die Kommunikation mit ausländischen Finanzbehörden – decken wir sämtliche Prozesse für Online-Händler ab und bereiten alle Daten visuell in einem persönlichen Taxdoo-Dashboard ab.

Dank unserer neuen Preispalette bieten wir für Online-Händler jeglicher Größe das passende Paket an. Mit unseren drei maßgeschneiderten Paketen – Starter, Professional, Premium – können wir die individuellen Bedürfnisse von Online-Händler ansprechen. So findet jeder Händler das passende Angebot – egal, ob er gerade mit dem grenzüberschreitenden Online-Handel startet, über eine Expansion in den Wunschmarkt nachdenkt oder sich bereits ein Multi-Channel-Business aufgebaut habt. Mit Taxdoo können sich Händler wieder auf ihr Kerngeschäft fokussieren. 


Foto Dr. Roger Gothmann 1

Über den Autor

Dr. Roger Gothmann ist Co-Founder und  CEO von Taxdoo, dem Financial OS für den E-Commerce, das u.a. Umsatzsteuer und Finanzbuchhaltung für Online-Händler und Steuerberater abbildet. Roger hat viele Jahre für die Bundes- und Landesfinanzverwaltung gearbeitet und zuletzt eine Steuerabteilung geleitet.

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