Zur Angabe von Grundpreisen bei eBay

Veröffentlicht: 07.03.2013 | Geschrieben von: Susanne Böttcher | Letzte Aktualisierung: 13.06.2013

Wenn Sie bei eBay Artikel anbieten, die mit Gewicht, Volumen, Länge oder Fläche angegeben werden, müssen Sie zusätzlich zum Endpreis den Grundpreis benennen. Doch wie so oft gibt es auch hierbei Ausnahmen – denn in manchen Fällen können Sie auf die Grundpreisangabe verzichten.

Zudem ist bei eBay keine Möglichkeit vorgesehen, den Grundpreis anzugeben – aus diesem Grund bleiben Ihnen nur 2 rechtssichere Varianten, wie Sie darauf reagieren können.

Mehr dazu- und weitere ausführliche Informationen halten wir für Sie in unserem Hinweisblatt bereit. So finden Sie u.a. Beispiele zur korrekten Grundpreisangabe.

https://www.haendlerbund.de/hinweisblaetter/finish/1-hinweisblaetter/4-angabe-von-grundpreisen-bei-ebay

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