Kommentar zum Geoblocking: Im Online-Handel sind alle Kunden gleich, oder?

Veröffentlicht: 07.02.2018 | Geschrieben von: Michael Pohlgeers | Letzte Aktualisierung: 07.02.2018

Das EU-Parlament hat die sogenannte Geoblocking-Verordnung verabschiedet. Damit soll unterbunden werden, dass Händler bestimmte Kunden aussperren oder ihnen höhere Preise anzeigen. Das dürfte vor allem die Verbraucher freuen. Doch ganz durch ist die neue Verordnung nicht.

Europa-Karte
© bymandesigns – Shutterstock.com

Im Online-Handel sollen künftig alle Kunden gleich sein. Die bisher durchaus angewandte Praxis, Kunden aus bestimmten Ländern den Zutritt zum Online-Shop zu verwehren oder ihnen höhere Preise anzuzeigen, wird wahrscheinlich fallen. Die Entscheidung des EU-Parlaments, die Geoblocking-Verordnung zu verabschieden, ist ein wichtiger Schritt dahin. Ein Schritt, der vor allem Verbraucher freuen dürfte. Doch ganz durch ist die neue Verordnung nicht: Der Europäische Rat muss noch zustimmen. Erst dann wird das Geoblocking im Online-Handel abgeschafft.

Doch während sich die Verbraucher freuen, dass sie ihre Online-Einkäufe künftig in allen ausländischen Shops tätigen (und damit wohl auch auf billigere Angebote im Ausland zugreifen) können, gucken Händler ein wenig in die Röhre. Denn sie hatten bisher auch die Möglichkeit, Länder von ihrem Online-Shop auszuschließen, in die der Versand etwa zu teuer war. Gut, durch die Geoblocking-Verordnung sollen Kunden auch die Möglichkeit bekommen können, Ware beim Händler abzuholen, wenn dieser nicht in das Zielland liefert. Damit sind die Händler also immerhin nicht zur Lieferung gezwungen, müssen im Zweifel aber eine Abholstelle einrichten.

Das Thema ist nicht unproblematisch

Die neue Verordnung dürfte aber vor allem größeren Händlern in Schlag versetzen: Wie Spiegel Online berichtet, sollen vor allem große Online-Shops in verschiedenen EU-Ländern die gleiche Ware zu unterschiedlichen Preisen angeboten haben. Mit der Geoblocking-Verordnung wäre dieser Praxis ein dicker Riegel vorgeschoben – gleiche Preise für alle Kunden in der EU. Dass hinter den unterschiedlichen Preisen aber unterschiedliche Faktoren – Liefer-/Transportkosten, Lohnniveau im Land etc. – stecken, scheint die Geoblocking-Verordnung auszublenden. Ganz unproblematisch ist das Thema also keinesfalls.

Zudem wird das Geoblocking nicht gänzlich abgeschafft. Für urheberrechtlich geschützte Waren macht die Verordnung noch eine Ausnahme. Hier steht aber ebenfalls eine Überprüfung des Geoblockings an. Auch in Sachen digitale Medien wird es die virtuellen Ländergrenzen noch weiterhin geben. So bietet Netflix in unterschiedlichen Ländern der EU ein unterschiedliches Angebot. Auch Fernsehsender wie die BBC verwehren den Zugriff auf ihre Mediatheken vom Ausland aus. Der Weg zum vollständigen Binnenmarkt scheint also noch ein weiter zu sein.

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