Datenschutzbeschwerde gegen die Schufa eingereicht
Der Datenschutzverein Noyb hat Beschwerde gegen die Auskunftei eingelegt. Grund ist die kostenpflichtige Auskunft.
Der Datenschutzverein Noyb hat Beschwerde gegen die Auskunftei eingelegt. Grund ist die kostenpflichtige Auskunft.
Auskunfteien sollen in Zukunft durch eine Reform des Bundesdatenschutzgesetzes nicht mehr so einfach an sämtliche Daten gelangen können.
WetterOnline wurde durch die Verbraucherzentrale NRW verklagt. Es ging um die Gestaltung des Cookie-Banners.
Ein Ex-Mitarbeiter wollte eine umfangreiche Auskunft. Die Firma lehnte das ab: Zu viel Aufwand, zu viel Mühe.
Ein rein hypothetisches Risiko einer missbräuchlichen Verwendung persönlicher Daten reicht nicht aus, um einen Schadensersatz nach der DSGVO geltend zu machen.
Das Unternehmen hatte empfindliche Informationen dokumentiert, etwa das Interesse an einer Betriebsratsgründung oder den Besuch einer Psychotherapie.
Am Montag hat die EU-Kommission einen Angemessenheitsbeschluss für den Datentransfer in die USA erlassen. Eine gerichtliche Überprüfung ist aber wahrscheinlich.
Noyb hat gegen Spotify eine DSGVO-Strafe erwirkt. Es geht um die Auskunftsansprüche von Nutzer:innen.
Das Vorgehen der Aufsichtsbehörden soll auf diese Weise transparenter werden. Die Zumessung erfolgt in fünf Schritten.
Dienste für die Verwaltung von Einwilligungen könnten Cookie-Banner überflüssig machen. Jetzt wurde ein entsprechender Verordnungsentwurf vorgelegt.
Personenbezogene Daten sind entscheidend in der digitalen Welt. Sie werden hinterlassen, erhoben, gekauft, geklaut, gespendet, verkauft, ausgewertet und bilden die Grundlage für ganze Geschäftsmodelle. Damit es dabei fair zugeht, braucht es einen wirksamen Datenschutz. Nicht erst seit der Einführung der DSGVO bemüht sich die Politik darum, dass Daten von Privatpersonen und Unternehmen vor Missbrauch geschützt sind.
Kaum ein gesetzliches Regelwerk der EU ist so bekannt wie die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Mit ihr hat die EU im Mai 2018 das strengste Datenschutzgesetz der Welt erlassen. Gerade in der E-Commerce-Branche müssen kleine wie große Unternehmen die zahlreichen Vorgaben der DSGVO erfüllen, sonst drohen hohe Bußgelder und teure Abmahnungen.
Aber die DSGVO ist nicht das einzige relevante Regelwerk für den Datenschutz. So regelt etwa das deutsche Telekommunikation-Telemedien-Datenschutz-Gesetz (TTDSG) verschiedene Bestimmungen zum Fernmeldegeheimnis und zum Datenschutz. Die ungeliebten Cookie-Banner etwa, die mittlerweile auf fast jeder Webseite auftauchen, haben ihre gesetzliche Grundlage im TTDSG. Dort ist nämlich geregelt, dass Webseitennutzer zustimmen müssen, dass bei ihnen Cookies gesetzt und Daten verarbeitet werden dürfen. Eigentlich sollte das auf europäischer Ebene mit der E-Privacy-Verordnung geregelt werden. Doch weil sich die Mitgliedstaaten der Union nicht auf einen Text einigen können, bleibt dieses Mammutprojekt in Brüssel weiterhin in Arbeit.
Der Schutz personenbezogener Daten spielt natürlich gerade im Internet und im Online-Handel eine herausragende Rolle. Unternehmen benötigen korrekte Datenschutzerklärungen im Shop und auf der Webseite. Wer Cookies setzt, braucht auch einen Cookie-Banner. In einigen Fällen müssen Unternehmen sogar einen Datenschutzbeauftragten bereitstellen.
Wer Datenschutz auf die leichte Schulter nimmt, bekommt dann schnell Ärger mit Abmahnanwälten oder den Datenschutzbehörden. In Deutschland ist Datenschutz ein Grundrecht, für dessen Schutz ein Bundesdatenschutzbeauftragter, sowie die Aufsichtsbehörden und Landesdatenschutzbeauftragten der Bundesländer zuständig sind. Diese verteidigen den Datenschutz zum Beispiel mit dem Bereitstellen von Informationen oder mit dem Verhängen von empfindlichen Bußgeldern. Das gemeinsame Gremium der Datenschutzbeauftragten von Bund und Ländern ist die Bundesdatenschutzkonferenz.
Unternehmen müssen also immer auf dem neuesten Stand sein, wenn es um Datenschutz geht. Denn Verstöße können teuer werden. Und für große Konzerne wie Facebook oder Amazon sind Datenschutzverstöße noch dazu ein echtes Problem für das Image, schließlich gelten sie in den Augen von Whistleblowern wie Edward Snowden schon heute als gefährliche Datensammler.