Darf ein Mitarbeiter Einsicht in die Personalakte verlangen?
Viele Arbeitnehmer haben ihre Personalakte noch nicht zu Gesicht bekommen. Dürfen Mitarbeiter einen Blick in die eigene Akte werfen?
Viele Arbeitnehmer haben ihre Personalakte noch nicht zu Gesicht bekommen. Dürfen Mitarbeiter einen Blick in die eigene Akte werfen?
Personalakten enthalten viele private Informationen, die entsprechend geschützt werden sollten. Wer darf im Unternehmen dennoch einen Blick hinein werfen?
Das TTDSG sieht eine Alternative für die klassischen Consent Tools vor. Nun gibt es einen ersten Verordnungsentwurf.
Personalakten enthalten die verschiedensten Unterlagen über Mitarbeiter, doch was passiert mit der Akte, wenn das Arbeitsverhältnis beendet wurde?
Ein Kunde widersprach der Werbung per E-Mail und nutze nicht den vom Unternehmen vorgesehenen Weg. Ist der Widerspruch dennoch gültig?
Seit 1. August kann man Daten aus dem Handelsregister ohne Bezahlschranke abrufen. Datenschützer sehen darin ein Problem.
Bewerber reichen bei der Jobsuche oft eine Fülle an Informationen ein. Wann müssen oder dürfen diese gelöscht werden?
Wird ein Beschäftigungsverhältnis eingegangen, können diverse Informationen eine Rolle spielen. Aber welche dürfen Arbeitgeber verarbeiten?
Ein Kommissar hatte die Polizeidatenbank offenbar privat genutzt, um Informationen über einen Verkäufer zu gewinnen.
Online-Händler betreiben ihre Shops häufig über Webhoster – mit Folgen in Sachen Datenschutz. Nun gibt es eine koordinierte Prüfung in mehreren Bundesländern.
Personenbezogene Daten sind entscheidend in der digitalen Welt. Sie werden hinterlassen, erhoben, gekauft, geklaut, gespendet, verkauft, ausgewertet und bilden die Grundlage für ganze Geschäftsmodelle. Damit es dabei fair zugeht, braucht es einen wirksamen Datenschutz. Nicht erst seit der Einführung der DSGVO bemüht sich die Politik darum, dass Daten von Privatpersonen und Unternehmen vor Missbrauch geschützt sind.
Kaum ein gesetzliches Regelwerk der EU ist so bekannt wie die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Mit ihr hat die EU im Mai 2018 das strengste Datenschutzgesetz der Welt erlassen. Gerade in der E-Commerce-Branche müssen kleine wie große Unternehmen die zahlreichen Vorgaben der DSGVO erfüllen, sonst drohen hohe Bußgelder und teure Abmahnungen.
Aber die DSGVO ist nicht das einzige relevante Regelwerk für den Datenschutz. So regelt etwa das deutsche Telekommunikation-Telemedien-Datenschutz-Gesetz (TTDSG) verschiedene Bestimmungen zum Fernmeldegeheimnis und zum Datenschutz. Die ungeliebten Cookie-Banner etwa, die mittlerweile auf fast jeder Webseite auftauchen, haben ihre gesetzliche Grundlage im TTDSG. Dort ist nämlich geregelt, dass Webseitennutzer zustimmen müssen, dass bei ihnen Cookies gesetzt und Daten verarbeitet werden dürfen. Eigentlich sollte das auf europäischer Ebene mit der E-Privacy-Verordnung geregelt werden. Doch weil sich die Mitgliedstaaten der Union nicht auf einen Text einigen können, bleibt dieses Mammutprojekt in Brüssel weiterhin in Arbeit.
Der Schutz personenbezogener Daten spielt natürlich gerade im Internet und im Online-Handel eine herausragende Rolle. Unternehmen benötigen korrekte Datenschutzerklärungen im Shop und auf der Webseite. Wer Cookies setzt, braucht auch einen Cookie-Banner. In einigen Fällen müssen Unternehmen sogar einen Datenschutzbeauftragten bereitstellen.
Wer Datenschutz auf die leichte Schulter nimmt, bekommt dann schnell Ärger mit Abmahnanwälten oder den Datenschutzbehörden. In Deutschland ist Datenschutz ein Grundrecht, für dessen Schutz ein Bundesdatenschutzbeauftragter, sowie die Aufsichtsbehörden und Landesdatenschutzbeauftragten der Bundesländer zuständig sind. Diese verteidigen den Datenschutz zum Beispiel mit dem Bereitstellen von Informationen oder mit dem Verhängen von empfindlichen Bußgeldern. Das gemeinsame Gremium der Datenschutzbeauftragten von Bund und Ländern ist die Bundesdatenschutzkonferenz.
Unternehmen müssen also immer auf dem neuesten Stand sein, wenn es um Datenschutz geht. Denn Verstöße können teuer werden. Und für große Konzerne wie Facebook oder Amazon sind Datenschutzverstöße noch dazu ein echtes Problem für das Image, schließlich gelten sie in den Augen von Whistleblowern wie Edward Snowden schon heute als gefährliche Datensammler.