Lufthansa-Sicherheitslücke: Auch der Chef ist betroffen
Außerdem: Der Umzug der De-Mail-Konten stellt die Kunden vor einige Probleme und das aktuelle Windows-Update sorgt für Performance-Verluste bei Nvidia-Grafikkarten.
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Datenschutzbeauftragte wachen über den Umgang mit Daten im Unternehmen. Doch wann ist ein Datenschutzbeauftragter verpflichtend?
Bei einer Umstrukturierung im Hause Morgan Stanley landete alte Technik auf Ebay. Mit dabei: die Daten von 15 Millionen Kundinnen und Kunden.
Als Arbeitnehmer hat man einige Mitarbeiterdaten zur Verfügung. Darf ich teamintern Adressen weiter geben, etwa um Geburtstagswünsche zu verschicken?
Wegen eines Interessenskonflikts des betrieblichen Datenschutzbeauftragen sieht sich eine Tochtergesellschaft des Konzerns nun Konsequenzen ausgesetzt.
Trotz großer Sorgfalt kann es passieren, dass Daten in fremde Hände gelangen. Was ist dann zu tun?
Der Europäische Gerichtshof bestätigte jetzt seinen bisherigen Standpunkt zum Thema Vorratsdatenspeicherung. Diese sei nicht mit EU-Recht vereinbar.
Könnten Arbeitgeber dieses Gesprächsthema womöglich mit einer Klausel im Arbeitsvertrag verbieten?
Wenn Mitarbeiter gehen (müssen), stellen sich Arbeitgeber häufig die Frage, inwiefern die Kollegen informiert werden müssen – oder dürfen.
Unternehmen geben sich gern persönlich – das bedeutet aber nicht, dass sie einfach Fotos von Mitarbeitern veröffentlichen dürfen.
Personenbezogene Daten sind entscheidend in der digitalen Welt. Sie werden hinterlassen, erhoben, gekauft, geklaut, gespendet, verkauft, ausgewertet und bilden die Grundlage für ganze Geschäftsmodelle. Damit es dabei fair zugeht, braucht es einen wirksamen Datenschutz. Nicht erst seit der Einführung der DSGVO bemüht sich die Politik darum, dass Daten von Privatpersonen und Unternehmen vor Missbrauch geschützt sind.
Kaum ein gesetzliches Regelwerk der EU ist so bekannt wie die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Mit ihr hat die EU im Mai 2018 das strengste Datenschutzgesetz der Welt erlassen. Gerade in der E-Commerce-Branche müssen kleine wie große Unternehmen die zahlreichen Vorgaben der DSGVO erfüllen, sonst drohen hohe Bußgelder und teure Abmahnungen.
Aber die DSGVO ist nicht das einzige relevante Regelwerk für den Datenschutz. So regelt etwa das deutsche Telekommunikation-Telemedien-Datenschutz-Gesetz (TTDSG) verschiedene Bestimmungen zum Fernmeldegeheimnis und zum Datenschutz. Die ungeliebten Cookie-Banner etwa, die mittlerweile auf fast jeder Webseite auftauchen, haben ihre gesetzliche Grundlage im TTDSG. Dort ist nämlich geregelt, dass Webseitennutzer zustimmen müssen, dass bei ihnen Cookies gesetzt und Daten verarbeitet werden dürfen. Eigentlich sollte das auf europäischer Ebene mit der E-Privacy-Verordnung geregelt werden. Doch weil sich die Mitgliedstaaten der Union nicht auf einen Text einigen können, bleibt dieses Mammutprojekt in Brüssel weiterhin in Arbeit.
Der Schutz personenbezogener Daten spielt natürlich gerade im Internet und im Online-Handel eine herausragende Rolle. Unternehmen benötigen korrekte Datenschutzerklärungen im Shop und auf der Webseite. Wer Cookies setzt, braucht auch einen Cookie-Banner. In einigen Fällen müssen Unternehmen sogar einen Datenschutzbeauftragten bereitstellen.
Wer Datenschutz auf die leichte Schulter nimmt, bekommt dann schnell Ärger mit Abmahnanwälten oder den Datenschutzbehörden. In Deutschland ist Datenschutz ein Grundrecht, für dessen Schutz ein Bundesdatenschutzbeauftragter, sowie die Aufsichtsbehörden und Landesdatenschutzbeauftragten der Bundesländer zuständig sind. Diese verteidigen den Datenschutz zum Beispiel mit dem Bereitstellen von Informationen oder mit dem Verhängen von empfindlichen Bußgeldern. Das gemeinsame Gremium der Datenschutzbeauftragten von Bund und Ländern ist die Bundesdatenschutzkonferenz.
Unternehmen müssen also immer auf dem neuesten Stand sein, wenn es um Datenschutz geht. Denn Verstöße können teuer werden. Und für große Konzerne wie Facebook oder Amazon sind Datenschutzverstöße noch dazu ein echtes Problem für das Image, schließlich gelten sie in den Augen von Whistleblowern wie Edward Snowden schon heute als gefährliche Datensammler.