Bundesregierung: Datenschutzbeauftragter untersagt Betrieb des Facebook-Auftritts
Der Bundesdatenschutzbeauftragte Ulrich Kelber fordert die Regierung auf, ihre Facebook-Seite einzustellen. Diese sei nicht DSGVO-konform.
Der Bundesdatenschutzbeauftragte Ulrich Kelber fordert die Regierung auf, ihre Facebook-Seite einzustellen. Diese sei nicht DSGVO-konform.
Laut der DSGVO gibt es einen Auskunftsanspruch, welche Daten gespeichert wurden. Das Recht darf aber nicht missbraucht werden.
Am Wochenende fand der Europäische Datenschutztag statt. Die Bundesregierung gibt Tipps für den Datenschutz.
Wer in einem Shop für gefälschte Markenbekleidung gekauft hat, könnte unwissentlich seine Kreditkartendaten öffentlich gemacht haben.
Bei der sog. Bestandskundenwerbung müssen aber andere Voraussetzungen beachtet werden. Details sind wichtig, zeigt die Entscheidung des LG Nürnberg-Fürth.
Die französische Bundesdatenschutzbehörde hat Apple eine Strafe in Höhe von acht Millionen Euro aufgebrummt.
Außerdem: Die Engpässe bei Materiallieferungen nehmen ab und Ebay wirbt in Großbritannien dafür, mit Verkäufen hohe Lebenshaltungskosten abzufedern.
Mit dem auf Focus Online eingesetzten Cookie-Banner sei gegen das TTDSG verstoßen worden. Weitere Verfahren laufen – und auch in dieser Sache geht es noch weiter.
Facebook darf die Regeln der DSGVO zur personalisierter Werbung nicht in den AGB umgehen.
Die Frage schien nach einem Urteil des EuGH fast geklärt, jetzt hat der Bundesgerichtshof den EuGH aber erneut um Auslegung von EU-Recht gebeten.
Personenbezogene Daten sind entscheidend in der digitalen Welt. Sie werden hinterlassen, erhoben, gekauft, geklaut, gespendet, verkauft, ausgewertet und bilden die Grundlage für ganze Geschäftsmodelle. Damit es dabei fair zugeht, braucht es einen wirksamen Datenschutz. Nicht erst seit der Einführung der DSGVO bemüht sich die Politik darum, dass Daten von Privatpersonen und Unternehmen vor Missbrauch geschützt sind.
Kaum ein gesetzliches Regelwerk der EU ist so bekannt wie die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Mit ihr hat die EU im Mai 2018 das strengste Datenschutzgesetz der Welt erlassen. Gerade in der E-Commerce-Branche müssen kleine wie große Unternehmen die zahlreichen Vorgaben der DSGVO erfüllen, sonst drohen hohe Bußgelder und teure Abmahnungen.
Aber die DSGVO ist nicht das einzige relevante Regelwerk für den Datenschutz. So regelt etwa das deutsche Telekommunikation-Telemedien-Datenschutz-Gesetz (TTDSG) verschiedene Bestimmungen zum Fernmeldegeheimnis und zum Datenschutz. Die ungeliebten Cookie-Banner etwa, die mittlerweile auf fast jeder Webseite auftauchen, haben ihre gesetzliche Grundlage im TTDSG. Dort ist nämlich geregelt, dass Webseitennutzer zustimmen müssen, dass bei ihnen Cookies gesetzt und Daten verarbeitet werden dürfen. Eigentlich sollte das auf europäischer Ebene mit der E-Privacy-Verordnung geregelt werden. Doch weil sich die Mitgliedstaaten der Union nicht auf einen Text einigen können, bleibt dieses Mammutprojekt in Brüssel weiterhin in Arbeit.
Der Schutz personenbezogener Daten spielt natürlich gerade im Internet und im Online-Handel eine herausragende Rolle. Unternehmen benötigen korrekte Datenschutzerklärungen im Shop und auf der Webseite. Wer Cookies setzt, braucht auch einen Cookie-Banner. In einigen Fällen müssen Unternehmen sogar einen Datenschutzbeauftragten bereitstellen.
Wer Datenschutz auf die leichte Schulter nimmt, bekommt dann schnell Ärger mit Abmahnanwälten oder den Datenschutzbehörden. In Deutschland ist Datenschutz ein Grundrecht, für dessen Schutz ein Bundesdatenschutzbeauftragter, sowie die Aufsichtsbehörden und Landesdatenschutzbeauftragten der Bundesländer zuständig sind. Diese verteidigen den Datenschutz zum Beispiel mit dem Bereitstellen von Informationen oder mit dem Verhängen von empfindlichen Bußgeldern. Das gemeinsame Gremium der Datenschutzbeauftragten von Bund und Ländern ist die Bundesdatenschutzkonferenz.
Unternehmen müssen also immer auf dem neuesten Stand sein, wenn es um Datenschutz geht. Denn Verstöße können teuer werden. Und für große Konzerne wie Facebook oder Amazon sind Datenschutzverstöße noch dazu ein echtes Problem für das Image, schließlich gelten sie in den Augen von Whistleblowern wie Edward Snowden schon heute als gefährliche Datensammler.