Neu ist die Diskussion um die Abschaffung sogenannter Minijobs nicht. Nun hat sich der Präsident des Bundessozialgerichts, Rainer Schlegel, in einem Interview gegenüber der FAZ für eine Abschaffung ausgesprochen.
„Bürden der Allgemeinheit Kosten auf“
Mit Minijobs sind geringfügige Beschäftigungen gemeint. Menschen, die so einer Tätigkeit nachgehen, zahlen keine Sozialversicherungsbeiträge. Auch von der Rentenversicherungspflicht können sie sich befreien lassen. Im Ergebnis geht das mit dem erhöhten Risiko, in die Altersarmut abzurutschen, einher.
Für den Präsidenten des Bundessozialgerichts ist das eine nicht hinnehmbare Situation. Er fordert daher die Abschaffung der Minijobs. Geht es nach ihm, soll diese Art der Beschäftigung lediglich Schüler:innen und Studierenden offenstehen. Spätestens in der Alterssicherung würde geringfügige Beschäftigung sozial ungerecht werden, „weil sie der Allgemeinheit Kosten aufbürdet“, zitiert die Zeit aus dem Interview.
Keine neue Diskussion
Die Diskussion um das Thema ist nicht neu. Für viele Menschen sind Minijobs nicht einfach nur eine Einnahmequelle „nebenher“, sondern schlicht die Haupteinnahmequelle. Dass diese Haupteinnahmequelle dann aber keine absichernde Funktion hat, ist kritikwürdig. Während insbesondere aus dem linken Spektrum daher dafür plädiert wird, auch Minijobs ab dem ersten Euro sozialversicherungspflichtig zu machen, sprechen für andere auch Argumente für den Erhalt des Konstrukts. So bezeichnete 2020 der sozialpolitische Sprecher der FDP-Fraktion, Pascal Kober, Minijobs als „Erfolgsmodell“, mit denen Rand- und Stoßzeiten in Landwirtschaft, Hotellerie, Gastronomie und Kultur abgefedert werden. Auch der CDU-Abgeordnete Torbjörn Kartes und CSU-Sozialexperte Max Straubinger argumentieren in der damaligen Debatte ähnlich. Die SPD-Abgeordnete Gabriele Hiller-Ohm machte hingegen auf die Folgeprobleme von Minijobs aufmerksam: „Auch Minijob und Altersarmut sind zwei Seiten genau derselben Medaille.“
Artikelbild: http://www.depositphotos.com
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Kommentare
Auch für viele Unternehmen wie Pflegeheime, Kliniken, Gastronomie usw wäre das eine Katastrophe, weil sehr viele Mitarbeiter wegfallen würden.
Ich fände ein Koppelung an fest angestellte MA sinnvoll - auf 5 Minijobber MUSS eine fest eingestellt Kraft angemeldet werden, danach alle 3 Minijobber mehr wieder eine Festeinstellung - alles andere ist Ausbeuterei bezüglich Urlaubs- und Krankheitslohnf ortzahlung.
Und das sollte auch so bleiben.
Die spinnen doch da oben alle.
Die Lügner in dieser Debatte haben nur eines im Blick: die Steuereinnahmen zu erhöhen (hier pauschal 2% statt des persönlichen Grenzsteuersatz es), um weiterhin Staatsgeld verschleudern zu können. Daß gerade die linken Parteien dies zu Lasten der gering verdienenden Minijobber wollen, ist bezeichnend.
Im übrigen ist die gesamte Rentendebatte fehlgeleitet - die RV-Beiträge werden systemgemäß in dem Moment "verfressen", in dem sie geleistet werden. Der Zahler erhält lediglich fiktive Ansprüche gegen eine spätere Arbeitnehmersch aft, die sich aber nicht 90% ihres Einkommens wegnehmen lassen wird.
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