Können politische Ansichten den Job kosten?
Meinungen können auseinandergehen. Wo zeigt sich das deutlicher als bei politischen Ansichten? Aber darf man Angestellte loswerden, die anders denken?
Meinungen können auseinandergehen. Wo zeigt sich das deutlicher als bei politischen Ansichten? Aber darf man Angestellte loswerden, die anders denken?
Der Fachkräftemangel belastet nicht nur Deutschland zunehmend. Immer lauter werden angesichts dessen die Rufe nach mehr anstatt von weniger Arbeit.
Leisten Unternehmen Sonderzahlungen, freut das die Mitarbeitenden. Arbeitgebende sollten sich aber über mögliche Verpflichtungen im Klaren sein.
Unternehmen müssen auch bei Quarantäne ohne Krankschreibung weiter den Lohn zahlen, entschied das BAG.
Erkranken Arbeitnehmende während des Urlaubs oder auch kurz davor, stellen sich Arbeitgebende die Frage, wie sie damit umzugehen haben.
Manchmal kommen bei Arbeitgebenden Zweifel an der Erkrankung eines Angestellten auf. Wir klären, ob die Überprüfung einer Krankschreibung überhaupt möglich ist.
Wer vor Ablauf einer Krankschreibung wieder arbeiten gehen möchte, sollte dennoch einiges bedenken. Wir erklären, was es zu beachten gibt.
Außerdem: Digitale Zahlmethoden verleiten junge Menschen zunehmend zur Schuldenaufnahme und Galeria hat offenbar zahlreiche Kaufangebote.
Auch wenn bei Veranstaltungen in Präsenz höhere Kosten als bei einem Webinar entstehen, dürfen sich Personalvertretungen dafür entscheiden.
Ein Gesetzesentwurf will Menschen ohne beruflichen Abschluss die Möglichkeit geben, Qualifikationen sichtbarer zu machen.
Durch politische Entscheidungen und den damit einhergehend Gesetzesänderungen, oder aufgrund von Urteilen kommt es immer wieder zu rechtlichen Änderungen.
So wurde erst kürzlich die Erhöhung des Mindestlohns auf zwölf Euro ab Oktober 2022 beschlossen.
Außerdem gab es eine Neuregelung dazu, welche Informationen in Arbeitsverträgen enthalten sein müssen, die ab August 2022 in Kraft tritt.
Besonders während der Corona-Pandemie wurde das Arbeiten von Zuhause (das sogenannte Homeoffice) immer beliebter. Hier sollte vertraglich festgehalten werden, ob und in welchem Umfang der Arbeitgeber Homeoffice ermöglicht. Vor allem in Bezug auf Feiertage kann es eine große Rolle spielen, wo der Arbeitsort des Angestellten liegt.
Wenn es viel zu tun gibt, ordnen Arbeitgeber gerne mal Überstunden an. Die Voraussetzungen dafür müssen allerdings im Arbeitsvertrag, über den Betriebsrat oder in einem Tarifvertrag vereinbart worden sein. Nur in Ausnahmefällen darf der Arbeitgeber ohne eine solche Vereinbarung Überstunden anordnen.
Wie viel Urlaub einem Arbeitnehmer zusteht, ist sogar in einem eigenen Gesetz, im Bundesurlaubsgesetz, geregelt. So stehen einem Arbeitnehmer bei einer 5-Tages-Arbeitswoche mindestens 20 Urlaubstage zu. Der Arbeitgeber darf seinen Mitarbeitern im Arbeitsvertrag natürlich mehr Urlaub zusprechen. Das Übertragen von Urlaubstagen ins Folgejahr und der Verfall von Urlaubstagen ist auch an einige Bedingungen geknüpft. Bei der Erstellung von Arbeitsverträgen sollten Arbeitgeber also bestenfalls einen Experten zurate ziehen.