Zahlen für 2023

64 Mio. Geräte betroffen – Netzagentur löscht massenweise kritische Angebote auf Online-Plattformen

Veröffentlicht: 01.02.2024 | Geschrieben von: Tina Plewinski | Letzte Aktualisierung: 01.02.2024
Kabelbrand und Co.: Gefährliche Produkte werden von der Bundesnetzagentur gestoppt

Um Verbraucherinnen und Verbraucher vor risikobehafteten oder gefährlichen Produkten zu schützen, greift die Bundesnetzagentur fortlaufend in den Markt ein. Die Sanktionen, mit denen die Behörde sowohl den digitalen als auch den stationären Handel schützt, betreffen eine immense Zahl an Waren.

Allein im vergangenen Jahr spürte die Behörde im Online-Handel beispielsweise mehr als 2.400 auffällige Angebote auf und ließ sie von den entsprechenden Verkaufsplattformen löschen. Betroffen waren von dieser Maßnahme mehr als 64 Millionen Geräte. Vergleicht man die Zahl mit dem Vorjahr, so zeigt sich eine immense Steigerung, denn 2022 lag die betroffene Stückzahl noch bei lediglich 13 Millionen Produkten.

Im hiesigen Einzelhandel wurden indes fast 3.000 Gerätetypen geprüft und 31 Vertriebsverbote erlassen. Darüber hinaus wurden Akteure in 1.006 Fällen zur Behebung von Mängeln bei nicht konformen Produkten aufgefordert. Konkret betroffen waren hier insgesamt 8 Millionen Geräte.

Gesamtzahl sanktionierter Geräte ist gestiegen

Alles in allem wurden 2023 mehr als 8.100 verschiedene Gerätetypen von der Bundesnetzagentur abgestraft, wovon insgesamt mehr als 73 Millionen Produkte betroffen waren. Im Vergleich zum Vorjahr ist auch hier die Gesamtzahl der betroffenen Produkte deutlich nach oben gegangen: Zwar bezogen sich die Sanktionen 2022 noch auf eine leicht höhere Zahl an Gerätetypen, nämlich auf 8.200, allerdings summierte sich die betroffene Gesamtstückzahl damals nur auf 16 Millionen Geräte.

„Der Trend unzulässiger und risikobehafteter Produkte aus Drittstaaten setzt sich fort. In Zusammenarbeit mit Betreibern von Online-Plattformen gelang es uns 2023, den Verkauf von Millionen nicht konformer Produkte auf Online-Marktplätzen zu stoppen. So schützen wir Verbraucherinnen und Verbraucher vor unzulässigen Produkten“, kommentierte Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur, die Entwicklung.

Welche gefährlichen Produkte wurden gesperrt?

Die kritischen Produkte, die die Netzagentur bemängelte, sind durchaus vielfältig: Eine fehlende CE-Kennzeichnung und fehlende Informationen zum verantwortlichen Wirtschaftsakteur in der EU gaben ebenso Grund zur Beanstandung wie Handsender und Funkfernbedienungen, die „in einem sicherheitsrelevanten militärischen Frequenzbereich arbeiten“, schreibt die Agentur. Konkret heißt das, dass diese etwa die Funkdienste staatlicher Behörden wie Polizei und Feuerwehr stören.

Hinzu kamen außerdem Produkte wie Wechselrichter für Balkonkraftwerke mit formalen und messtechnischen Mängeln oder funkgesteuerte Steckdosen, bei denen die Gefahr von Stromschlägen bestand.

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Artikelbild: http://www.depositphotos.com

Über die Autorin

Tina Plewinski
Tina Plewinski Expertin für: Amazon

Bereits Anfang 2013 verschlug es Tina eher zufällig in die Redaktion von OnlinehändlerNews und damit auch in die Welt des Online-Handels. Ein besonderes Faible hat sie nicht nur für Kaffee und Literatur, sondern auch für Amazon – egal ob neue Services, spannende Technologien oder kuriose Patente: Alles, was mit dem US-Riesen zu tun hat, lässt ihr Herz höherschlagen. Nicht umsonst zeigt sie sich als Redakteurin vom Dienst für den Amazon Watchblog verantwortlich.

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Kommentare  

#3 Sascha Ballweg 2024-02-07 14:38
Ich habe versucht ein Medizinprodukt aus China zu melden mit augenscheinlich gefälschtem CE-Zeichen. Das war / und ist noch eine wahre Odysee!
Es handelt sich wohlgemerkt um ein elektronisches Gerät das eine echte Gefährdungslage verursachen kann, da durchaus relevante Strommengen durch den Körper geleitet werden (kein TENS).

Da ich über eine Google Suche nach "Fehlendes CE-Zeichen verstoß melden" (und ähnlichen Suchanfragen) nicht weiter kam habe ich den Verstoß gleich bei etlichen möglichen Institutionen gemeldet (Verbraucherzen trale NRW, BNEtzA, ZLG, BFARM, BAUA, BVL, EVZ, Erlebnis Europa)
... und zusätzlich noch beim Marktplatz Amazon, die meiner Ansicht nach bei FBA Verkäufen als Marktplatzbetre iber in die Mitverantwortun g genommen werden sollten.

Das Ende vom Lied: Ca. 80 % der Institutionen waren kein bisschen zuständig (was okay ist), hatten aber auch keine Ahnung, wo ein solche Meldundung richtig platziert werden könnte. Unter anderem auch die Verbraucherzent rale NRW (was nicht okay ist).
Teilweise hat mir Institution A die Institution B empfohlen und umgekehrt.

Korrekt verortet war die Meldung am Ende bei einem bestimmten Dezernat der lokalen Bezirkregierung , was ich ohne einen Hinweis nie selbst hätte herausfinden können, obwohl ich eine Suchmaschine durchaus zu nutzen weiß.

Weder der Verbraucherschu tz, noch einige Institutionen von denen man es hätte erwarten dürfen konnten ad hoc den richtigen Hinweis geben.

Am schwierigsten aber war die Meldung bei Amazon selbst, denn als Käufe kommt man nur auf Support-Themen die allesamt nicht passen und im Support-Chat wird als Hilfangebot der China-Verkäufer angeboten, der ganz sicher kein Interesse hat das Problem zu lösen und den Artikel vom Marktplatz zu entfernen.

Es gibt zwar eine Seite bei Amazon die zu Rückrufen und Gefährdungslage n informiert, diese können aber immer nur von Seite des Herstellers aus eingelietet werden, was bei den typischen billig Einbringungen aus China wohl die wenigsten Hersteller tun werden
amazon.de/.../...
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#2 Juergen Kiefer 2024-02-02 10:37
Da frage ich mich doch, warum man hier nicht Ross und Reiter nennt. Dann hätte es der sog. Verbraucher selbst in der Hand, ob er das Risiko eingeht, schlechte oder sogar gefährliche Ware zu bekommen.
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#1 Michaela Zang 2024-02-02 10:25
Schön das die Bundesnetzagent ur das macht. Aber wer kontrolliert die vielen Produkte die von Temu nach Deutschland verschickt werden. Hier bezweifle ich das alle Geräte CE Kennzeichen haben oder geprüft sind. Desweiteren sind diese Produkte nicht bei EAR gemeldet. Vergessen wir nicht das Verpackungsregi ster. Hier sollte mal nachgeforscht werden
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