Betrügerische Retouren im Versandhandel

Veröffentlicht: 06.03.2013 | Geschrieben von: Redaktion | Letzte Aktualisierung: 06.03.2013

Anzüge werden bestellt, zum Vorstellungsgespräch getragen und anschließend zurückgeschickt, Flachbild-TVs nach großen Sportevents retourniert – neben hohen Retourenquoten klagen Unternehmer vermehrt über den Missbrauch des zu kundenfreundlichen Widerrufrechts durch Verbraucher. Diese so genannten betrügerischen Retouren ziehen einen großen Bearbeitungsaufwand nach sich und verzeichnen oft überdurchschnittliche Wertverluste.

Als Partner des Händlerbundes führt die Forschungsgruppe Retourenmanagement derzeit eine Umfrage zu diesem Thema durch. Dabei soll die Relevanz von betrügerischen Retouren für Händler und Shopbetreiber, sowie die dadurch entstehenden Kosten und deren Einfluss auf den Unternehmenserfolg erfasst werden.

Interessierte Händler sind herzlich eingeladen ihrer Erfahrungen mit dem Missbrauch des Widerrufsrechts zu teilen und sich bis einschließlich 17. Juli 2012 an der Umfrage zu beteiligen. Dabei werden auch die bevorstehenden Änderungen durch die EU-Verbraucherrecht-Richtlinie beurteilt, offener Handlungsbedarf für den Gesetzgeber ermittelt sowie die Nutzung der sich bietenden Möglichkeiten analysiert.

Die Forschungsgruppe Retourenmanagement ist eine Initiative des Lehrstuhls für Produktion und Logistik der Otto-Friedrich-Universität Bamberg. Sie verpflichtet sich, alle in der Umfrage erhobenen Daten streng vertraulich zu behandeln und nur in anonymisierter Form auszuwerten. Alle Teilnehmer der Umfrage erhalten eine ausführliche Aufbereitung der Ergebnisse.

Weitere Informationen zur Forschungsgruppe Retourenmanagement erhalten Sie unter www.retourenforschung.de.

Kommentare  

#7 Zimmer 2013-02-07 12:14
Hallochen, ich habe schon sehr oft mit solchen Retouren zu tun gehabt. Ich fühle mich hier vom Gesetzgeber im Stich gelassen. Neueste Masche von Kunden, die Ware erhalten und das Geld per Paypal zurück holen. Bei mir mehrmals vorgekommen !! Bsp. Kunde kauft Ware --> Kunde bezahlt über Paypal --> Kunde bekommt Ware --> Kunde meldet bei Paypal "angeblich" ein Fall. Allerdings wird das auch von Paypal willkürlich praktiziert. --> Kunde bekommt Geld von Paypal zurück zu Lasten des Händlers ohne das der Kunde die Ware zurück senden muß --> (wenn Sie glück haben, Paypal hat willkürlich gehandelt) ehrlicher Kunde meldet sich bei Paypal und bestätigt (schriftlich) die Richtigkeit der Transaktion, bekommt der Händler trotzdem nicht das Geld wieder. Fazit auf diesem Fall, ich wurde von Paypal gekündigt. Diese Art von Betrug mit der Retoure ist neu, Paypal machts möglich. Meine Geschäftspartne r haben sofort die Geschäftsbezieh ung mit Paypal beendet, nach bekannt werden meines Falls. Ich biete nur noch Postpay oder Giropay sowie Nachnahme und Vorkasse an, auf Rechnung erst nach 5 bezahlte Bestellungen. Dennoch muss die Widerrufsklause l überarbeitet werden. Der Kunde wird hier von Gesetzeswegen zum Betrug anemiert. Das Widerrufsrecht muß beschnitten werden. So darf ein Kunde für getragene Sachen kein Recht eingeräumt werden diese zurück zu geben wenn eine Frist von 7 Tagen überschritten ist. Der Kunde kann die Sachen sofort nach Mängel untersuchen. Bei späterer Mängel die auf der ware zurück zu führen ist bleibt alles beim alten. Tipp in anderer Sache. Wäre schön wenn hier auch mal ein Thema gebracht werden würde über Paypal und die Erfahrungen mit Paypal. Paypal hat keine Banklizens und sollte daher mit Vorsicht beäugt werden. Ebenfalls sind die AGB von Paypal nicht Verbrauchergere cht. Paypal sperrt willkürlich Konten und führt Unternehmen so in den Ruin. Beste Grüße
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#6 Irene Hummer 2013-02-06 20:02
Rücksendungen habe ich teilweise auch zu verkraften. Wenn es gerechtfertigt ist ist das kein Problem. Was uns ärgert ist oft die Art und weise wie Kunden mit der Ware umgehen. Oft erhalten wir es total verdreckt, eingerissen usw. zurück. Ich selbst würde mich schämen schmutzig usw. zurückzugeben. Aber manche interessiert nur was im Widerruf steht. Wir sind aber jetzt auch so frei und ziehen dem Kunden das von der Rückerstattung ab mit Hinweis auf Fotobelege. Bisher wurde das immer akzeptiert ohne große wiederworte. Ob sich das bezüglich Gesetzgeber ändert bezweifle ich - die Gesetzte werden nur für den Verbraucher gemacht. Selbstständigen wird immer mehr aufgebürdet.
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#5 Nico 2012-11-20 18:05
Hans Peter Vogt Deine Idee mit der Händlerkonnecti on wäre die einzige Möglichkeit vor betrügerischen sich zu schützen. Sehr gute Idee. AAAABER Datenschutzrech tlich leider leider sehr fragwürdig
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#4 Rigo Roos 2012-07-01 16:28
"Gelegenheit macht Diebe". Wenn es den Verbrauchern (eben auch solchen mit krimineller Energie) durch unangreifbare Rechtsvorteile und dem Druckmittel der schlechten Bewertung so einfach gemacht wird, sich einen unseriösen Nutzen aus dem Onlinegeschäft zu sichern, muss man sich nicht über das Ergebnis wundern. Die bestehende Gesetzeslage setzt voraus, dass der Verbraucher ungeschickt und unmündig ist und dass der Händler ein anonymes kriminelles Wesen am anderen Ende des Netzes ist. Es stellte ein eklatantes Missverhältnis der Rechte und Pflichten der Vertragspartner her. Da auch die großen Plattformen in das selbe Horn blasen und den erpressbaren Händler weitestgehend im Regen stehen lassen, sind die Internetanbiete r tatsächlich die Deppen, die selbst dann kuschen müssen, wenn der Betrug offensichtlich ist. Eine Reform ist hier dringend notwendig !!
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#3 Vogt, Hans-Peter 2012-06-28 15:39
Ja, solche Rückschicker habe ich auch, gottlob sehr selten. Das Ergebnis ist aber immer wie beschrieben. Ware verschlechtert. Insbesondere bei CD und DVD werden Siegel unter Wasserdampf abgelöst und kopiert. Dann gehts zurück an den Absender. Kann man sehen, ist aber schwer nachzuweisen. Die Begründungen für den Rückversand sind mannigfaltig, wenn überhaupt eine Begründung mitgeliefert wird. Bei Hardware habe ich das Problem bisher nicht, aber irgendwann wird einer der Erste sein. Schaut man auf die gesamte online-Branche (also nicht nur auf ehrliche Online Händler, wird aber die Crux klar. Der Gesetzgeber muss eindeutig unterscheiden zwischen dem, was als klassischer Haustürenverkau f gilt, oder dem, was über Telefonate mißbräuchlich mit geschickt herbeigeführten Ja-Antworten geschieht, die dann in vermeintlich abgeschlossene Verträge führen, und eben einem "ehrlichen Angebot" von Neu- oder geprüfter Gebrauchtware. Als ersten müsste zumindest eine Schiedsstelle her, die der Online Händler anrufen kann. Der Käufer sollte bei Mißbrauch schadenersatzpf lichtig werden. Das Verbraucherschu tzrecht soll den Verbraucher vor krmninellen Händlern schützen (die es ja auch gibt), wer aber schützt den ehrlichen Händler vor kriminellen Verbrauchern, die das Recht ganz bewußt ausnutzen. Die Schreiben von solchen Rücksendern sind meist sehr unzweideutig, so dass man erkennen kann, dass dieser Kunde das "quasi gewerbsmäßig betreibt". Die Händlerkonnecti on sollte sich auch überlegen, "schwarze Listen" solcher böswilliger Kunden anzulegen und kursieren zu lassen. Ein Register, dass den Händler schützen könnte und bei ständigem Mißbrauch sogar in eine Abmahnung des unseriösen Käufers führen könnte.
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#2 pipa-schuhe.de 2012-06-28 11:30
Hallo, das hat aber überhaupt nicht mit Vorkasse zu tun. Es geht um den Widerruf und der allgemeinen Gesetzeslage der für die Kunden mehr vorteile bietet als für die Händler. Hab solche Fälle, Kunde benutzt Ware und sendet diese zurück und dann noch den vollen Kaufpreis fordern. Als Beilage bekommt man auch noch eine schlechte Bewertung. Nein im ernst wann erkennt die Regierung endlich das die Online Branche mitlerweile auch ernst zu nehmen ist. Die Deppen an der geschichte sind immer die Händler. Leider sind die Kunden durch diverse Unternhmen so verwöhnt das dies sich in eine absolut falsche richtung entwickelt. MF G
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#1 Gabriele Seffern 2012-06-27 16:57
Hallo, da ich nur mit Vorkasse arbeite, habe ich " Gott sei Dank" solche Retouren (benutzte Artikel) noch nicht gehabt . Viele Grüße G.S.
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