Eigentlich dürfen gegen Behörden keine Bußgelder verhängt werden. Möglich ist jedoch, dass die Datenschützer eine förmliche Beanstandung aussprechen und die zuständige Aufsichtsbehörde informieren. Auf der Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder am 28. und 29. September wurden Behörden aufgefordert, "von der Nutzung von Social-Plugins abzusehen, die den geltenden Standards nicht genügen."
Laut „Lübecker Nachrichten“ erwartet das ULD (Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz in Kiel) nun Stellungnahmen und Vorschläge zu anderen Lösungen. Man wird sehen. Wuv.de berichtete schon Ende August über den Unmut der Unternehmer gegen die Vorgehensweise und Panikmache. Den meisten Unternehmern ist das Datenschutzproblem bewusst, es ginge jedoch nicht, dass Weichert den Unternehmen drohe, sich in seiner Kritik aber nie direkt an Facebook wende. Bereits unmittelbar nach der Bekanntgabe des ULD’s im August kündigten viele Unternehmen an, ihre Buttons nicht zu entfernen. Bleibt abzuwarten, wie sie nun auf die neuen Maßnahmen des ULD reagieren.
Onlinehändler-News berichtete bereits mehrfach über die Like-Button-Affäre.
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