Der Umgang mit sog. Social Media gehört inzwischen für viele Menschen zu ihrer alltäglichen Internetroutine wie Emails abfragen, Onlineshopping oder -banking. Höchste Zeit also, sich mit den Chancen und Fallstricken bei der Nutzung von Social Media aus Sicht der Onlinehändler näher zu befassen.
Was bedeutet eigentlich Social Media?
Die meisten Onlinehändler nutzen soziale Netzwerke auf täglicher Basis – wenn nicht beruflich, dann doch zumindest privat. Aber kurz erläutert und zusammengefasst für all jene, die sich bisher nicht mit den Social Media befassen mochten oder mussten:
Unter Social Media (auch Social Networks oder web 2.0) versteht man Internetdienste, die Gemeinschaften von Internetnutzern virtuell beherbergen.
Die Netzwerke haben gemein, dass die Nutzer (Privatpersonen als auch Unternehmen) persönliche Profile, sog. Fanpages, erstellen und (in manchen Netzwerken, z.B. facebook) auch eShops implementieren können. Die Seiten sind dann für die Öffentlichkeit in unterschiedlicher Intensität sichtbar und zugänglich – je nachdem wie viel Öffentlichkeit der Nutzer wünscht.
Die Netzwerkbetreiber stellen hierbei lediglich die Rahmenbedingungen für die Profile, Fanpages und implementierten eShops auf. Für die Inhalte sind hingegen allein die Nutzer verantwortlich – deswegen der Begriff „Social Media“.
Zu den klassischen sozialen Netzwerken gehören z.B. Facebook, Xing und LinkedIn. Daneben gibt es reine Blogseiten (wie Twitter, Wordpress, Blogger) oder Videoportale (YouTube, Vimeo, Clipfish und viele mehr).
Was spricht für die Nutzung von Social Media?
Für Onlinehändler ist die Nutzung der sozialen Netzwerke vor allem aus folgenden Gründen interessant:
Aber: Es gibt auch Fallstricke rechtlicher Art zu beachten!
Die Entwicklung der sozialen Medien ist längst noch nicht abgeschlossen und vollzieht sich derzeit in atemberaubendem Tempo. Das verführt dazu, die rechtlichen Aspekte zu vernachlässigen – zumal die Rechtsprechung mit der Klärung der aktuellen Fragen zum Teil weit hinterherhinkt.
Dennoch sollten Sie sich als Onlinehändler der Herausforderung stellen und sich informieren. Kein leichtes Unterfangen, zugegeben. Denn neben den „üblichen Vorgaben“ aus dem Wettbewerbs-, Urheber-, Datenschutz- und Markenrecht müssen auch die Nutzungsbedingungen und Richtlinien bei der Nutzung von Facebook und Co. beachtet werden. Bei Verstößen drohen dem Händler nunmehr nicht „nur“ eine Abmahnung, ein Bußgeld oder Klage, sondern auch die Sanktionen der Netzwerkbetreiber (z.B. Sperrung der Seite).
Mit unserer Serie „Social media effektiv und rechtssicher nutzen“ möchten wir Onlinehändler unterstützen, die rechtlichen Fallstricke bei der Nutzung von sozialen Netzwerken und Medien galant zu umgehen - damit das Engagement bei Facebook, LinkedIn, Xing und Co. kein kostspieliger Schlag ins Wasser sondern ein Erfolg wird.
Hier ein kleiner Ausblick auf die als nächstes für die Serie geplanten Themen:
Kommentare
Schreiben Sie einen Kommentar