Dem Weihnachtsmann ist‘s kalt….
Mit dem Winter steht nun die kälteste Zeit des Jahres vor der Tür - für viele Online-Händler der richtige Moment, das Sortiment im Online-Shop um wärmende Textilprodukte aller Art, wie Mützen, Schals usw., zu ergänzen. Doch gerade hier lauern häufig Abmahnfallen betreffend die Textilkennzeichnung.
Zwar klingt die Beschreibung für hochwertige Pashmina-Tücher mit „Cashmere & Silk“ exklusiv und reizvoll.
Aber Vorsicht bei der Textilkennzeichnung! „Kaschmir“ und „Seide“ sind zwar eine zulässige Faserbezeichnung nach Anhang I der Textilkennzeichnungsverordnung – allerdings bedarf es der Angabe in deutscher Sprache, wenn die Tücher auch deutschen Verbrauchern angeboten werden. Außerdem ist eine Rohstoffgehaltsangabe notwendig. Die richtige Textilkennzeichnung wäre also „70 % Kaschmir 30 % Seide“.
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