Beim Handel mit Büchern ist unbedingt das Gesetz über die Preisbindung für Bücher (kurz: Buchpreisbindungsgesetz) zu beachten. Allerdings stellte sich den Anbietern von digitalen Inhalten wie E-Books die Frage, ob auch ihre Waren als Bücher der Buchpreisbindung unterfallen.
Das Gesetz schreibt vor, dass neue Bücher einen einheitlichen Buchpreis für den Verkauf unterliegen müssen. Aber wie sieht es mit digitalen Inhalten wie E-Books aus? Der Blick ins Gesetz hilft hier nur wenig weiter, denn das Buchpreisbindungsgesetz erfasst gemäß § 2 Absatz 1 Nr. 3 „...Produkte, die Bücher, Musiknoten oder kartographische Produkte reproduzieren oder substituieren und bei Würdigung der Gesamtumstände als überwiegend verlags- oder buchhandelstypisch anzusehen sind...“. Ob dies auch für E-Books gelten soll, ist unter Juristen nicht geklärt.
Das Landgericht Wiesbaden hat nun als wohl erstes deutsches Gericht eine Entscheidung getroffen, ob auch E-Books unter die Buchpreisbindung fallen (Entscheidung vom 14. Januar 2015 - rechtskräftig). In der einstweiligen Verfügung gegen die Media Markt E-Business GmbH wird dem Unternehmen untersagt, preisgebundene E-Books zu anderen als den von den Verlagen festgesetzten Ladenpreisen zu verkaufen. E-Books seien den gedruckten Büchern in rechtlicher Hinsicht gleichzustellen und daher nur zu den von den Verlagen festgesetzten Preisen zu verkaufen.
Mit der Entscheidung folgte das Gericht der Rechtsauffassung des Börsenvereins und der Preisbindungstreuhänder, die seit Langem für eine Preisbindung auch bei E-Books einsetzten.
Laut dem Börsenverein des Deutschen Buchhandels e.V. soll es beim Verkauf von E-Books aber auch Ausnahmen geben, die nicht der Buchpreisbindung unterfallen. So werden auf deren Webseite folgende Ausnahmen aufgeführt:
Eine höchstrichterliche Rechtsprechung steht zu diesem Punkt aber weiterhin aus. Es ist nicht auszuschließen, dass andere Gerichte anders entscheiden könnten.
Schreiben Sie einen Kommentar