Betritt man einen Online-Shop muss man sich mittlerweile durch jede Menge Banner und Checkboxen wühlen. Angefangen bei den (lästigen) Cookie-Bannern geht es spätestens im Checkout weiter in die nächste Runde. Ob die Rechtstexte und sonstigen rechtlichen Hinweise, die man dort abhakt, wirklich jemand liest, und noch viel wichtiger: versteht, ist eine ganz andere Frage. Aktuell erreichte uns jedoch folgende Frage: Muss auch die Datenschutzerklärung im Shop abgehakt werden, wie man es von den AGB gewöhnt ist?
Im Vergleich zur Datenschutzerklärung handelt es sich bei AGB um Vertragsbedingungen, also eine Vereinbarung zwischen Händler und Kunde. Diese Bedingungen müssen beide Parteien somit einvernehmlich in den Vertrag einbeziehen und entweder über eine eigene Checkbox abhaken oder mit dem Absenden der Bestellung ihr Einverständnis erklären.
Die Datenschutzbestimmungen in einem Online-Shop erfüllen jedoch einen ganz anderen Zweck: Sie sollen den Webseitenbesucher über die Verarbeitung seiner Daten informieren. Abgesehen von den Cookie-Zustimmungen kann er sich spätestens nach dem Lesen der Datenschutzbestimmungen gegen diese entscheiden und die Webseite wieder verlassen. Daher gilt:
Rechtlich unbedenklich ist es, die Checkbox mit der Bestätigung der Kenntnisnahme der Datenschutzerklärung gänzlich zu entfernen. Es ist ausreichend, die Datenschutzerklärung unter einer gesonderten Schaltfläche jederzeit bereit zu halten (z.B. in die Hauptnavigation oder den Footer zu integrieren).
Schreiben Sie einen Kommentar