Negative Bewertung: Online-Händler verklagt Kunden auf 70.000 Euro Schadensersatz

Veröffentlicht: 24.04.2014 | Geschrieben von: Giuseppe Paletta | Letzte Aktualisierung: 24.04.2014

Ein Streit zwischen einem Online-Händler und seinem Kunden ist binnen weniger Monate eskaliert. Begonnen hat alles mit einer negative Bewertung des Käufers. Nun ist das Amazon-Konto des Online-Händlers gesperrt und der Käufer wurde auf 70.000 Euro Schadensersatz verklagt.

70.000 Euro wegen einer negativen Bewertung?(Bildquelle Bewertung: Ivelin Radkov via Shutterstock)

Negative Bewertungen sieht kein Online-Händler gern. Schließlich schauen viele Verbraucher erstmal in die Bewertungen eines Online-Händlers, bevor sie ein Produkt online kaufen. Während die meisten Online-Händler versuchen, negativen Bewertungen auf diplomatischem Weg zu entgehen, scheint ein Online-Händler der Kragen geplatzt zu sein: Weil ein Amazon-Käufer eine negative Bewertung abgegeben hat, verklagte dieser ihn nun auf 70.000 Euro Schadensersatz.

70.000 Euro Schadensersatz für ein Fliegengitter?

Wie die Augsburger Allgemeine berichtet, handelte es sich konkret um ein Fliegengitter zum Preis von 22,51 Euro. Der Käufer aus dem Gebiet Augsburg hatte dieses über Amazon bei dem Online-Händler bestellt. Nach Aussagen des Käufers Thomas Allrutz ging zu Beginn auch alles glatt: Das bestellte Fliegenschutzgitter wurde schnell geliefert. „Ich brauchte ein Fliegenschutz für unser Küchenfenster und das schien genau richtig zu sein“, sagte Käufer Allrutz gegenüber der Augsburger Allgemeinen.

Doch als er dann das Fliegengitter zu Hause anbringen wollte, habe der Ärger begonnen. Der Käufer hatte Probleme beim Anbringen des Fliegengitters, weil die Aufbauanleitung mangelhaft gewesen sein soll. „Ich hielt mich genau an die beigelegte Anleitung“, sagte er. Doch schlussendlich fiel das Gitter zu klein für das Fenster aus.

Käufer Allrutz hätte sich nach Informationen der Augsburger Allgemeinen beim Online-Händler telefonisch beschwert, aber keine Hilfe bekommen. „Der war im Gegenteil richtig unverschämt zu mir“, sagte Allrutz. Die Anwälte des Online-Händler halten allerdings dagegen: Der Online-Händler habe dem Kunden telefonisch und via E-Mail versucht zu helfen, aber der Käufer hätte einfach nicht verstanden, wie man das Fliegenschutzgitter richtig anbringe.

Käufer Thomas Allrutz zeigte sich jedenfalls enttäuscht und bewertete den Online-Händler via Amazon negativ: „Die Lieferung erfolgte schnell. Das war das positive. In der Anleitung steht ganz klar Mann muss den Innenrahmen messen das ist falsch. Damit wird das ganze zu kurz! Die Ware selbst macht guten Stabilen Eindruck, Der Verkäufer nie wieder“, lautet die Bewertung wortwörtlich.

Der Online-Händler forderte Käufer Allrutz auf, die negative Bewertung zu entfernen und drohte mit einer Anzeige. Dieser allerdings beließ die Bewertung und beschwerte sich zusätzlich direkt bei Amazon über den Online-Händler.

Amazon sperrte Online-Shop des Online-Händlers

Einige Tage später erhielt Thomas Allrutz eine Abmahnung im Auftrag des Online-Händlers, der eine Unterlassungserklärung forderte. Käufer Allrutz erklärte sich bereit die Bewertung zu löschen, wollte aber wiederum die Anwaltskosten in Höhe von 800 Euro nicht bezahlen.

Der Streit erreichte einige Monate später dann den bisherigen Höhepunkt: Der Online-Händler verklagte Käufer Thomas Allrutz auf eine Zahlung von 70.000 Euro. Die Begründung: Amazon hatte in der Zwischenzeit das Konto des Online-Händlers mit einem Guthaben von 13.000 Euro gesperrt. Zudem beklagte der Online-Händler den wirtschaftlichen Schaden, den die Sperrung seines Online-Shops mit sich gebracht haben soll. Im Juni wird nun das Landgericht Augsburg über den Fall verhandeln.

„Die Abgabe von negativen Bewertungen ist grundsätzlich erlaubt. Dennoch hat auch das Recht auf Meinungsfreiheit seine Grenzen. So darf die Bewertung keine unwahren oder unsachlichen Tatsachen und keine Schmähkritik enthalten, wie etwa Beleidigungen“, kommentierte die Juristin Yvonne Gasch.

„In der Vergangenheit haben Online-Händler immer wieder versucht, gegen negative Bewertungen vorzugehen – oftmals erfolglos. Zum Beispiel ist die Aussage „miserabler Service“ von der Meinungsfreiheit gedeckt. Allerdings wurde die Bewertung "VORSICHT!!!! beide Steuergeräte defekt Vorsicht lieber woanders kaufen!", als unzulässig eingestuft (Amtsgericht Bonn, Urteil vom 09.01.2013, Az.: 113 C 28/12). Eine Abgrenzung ist auch in diesem Fall daher nicht pauschal möglich und letztendlich von der Auffassung des Gerichtes abhängig."

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