Abmahnmonitor: Uli Stein, VDAK e.V., falsche Textilkennzeichnung

Veröffentlicht: 19.04.2017 | Geschrieben von: Yvonne Bachmann | Letzte Aktualisierung: 18.07.2017

Auch die vergangen Osterfeiertage und die Schulferien in vielen Bundesländern haben die Abmahner nicht gestoppt. Die bekannten Cartoons von Uli Stein sowie Abmahnungen wegen einer unrichtigen Textilkennzeichnung waren Thema. Besonders auffällig war ein neuer Verein, der uns mittlerweile fünf Abmahnungen ins Haus gebraucht hat.

Kämpfer
© lassedesignen / Shutterstock.com

Wer? Catprint Media GmbH (durch die Kanzlei Bernd Gucia)

Wie viel? --

Betroffene? Online-Händler

Was? Unberechtigte Verwendung von Uli Stein Cartoons und Zeichnungen

Für den betroffenen Urheber ist ein Bilderklau ein großes Ärgernis. Werden Fotos, Zeichnungen und anderes geschütztes Material ohne Erlaubnis durch den Urheber genutzt, so kann dies gravierende Rechtsfolgen nach sich ziehen. Rechtsstreitigkeiten wegen eines Bilderklaus im Internet sind immer noch ein großes Thema. Derzeit liegen uns Abmahnungen vor, bei denen die Catprint Media GmbH die unberechtigte Verwendung von Uli-Stein-Cartoons auf Webseiten abmahnt. Unterzeichnete Unterlassungserklärungen werden sogar genau überprüft und nicht entfernte Zeichnungen mit Vertragsstrafen verfolgt.

 

Wer? Verein Deutscher und Ausländischer Kaufleute e.V.

Wie viel? 142,80 Euro

Betroffene? Online-Händler

Was? Wettbewerbsverstöße (u. a. Garantien-Werbung)

In Deutschland gibt es keine staatliche Aufsicht über Wettbewerbsverstöße. Der Anspruch, eine "unzulässige geschäftliche Handlung" abzumahnen, steht vielmehr allen Mitbewerbern, rechtsfähigen Verbänden zur Förderung oder den Industrie- und Handelskammern zu. Unter die zahlreichen Verbände, die in Deutschland als Abmahner tätig sind, könnte nun auch ein weiterer Verband fallen: Der Verein Deutscher und Ausländischer Kaufleute e.V. (VDAK e.V.), von dem uns mittlerweile fünf Abmahnungen vorliegen. Die Berechtigung zur Abmahnung an sich und deren inhaltliche Richtigkeit sollte jedoch erst einmal überprüft werden, bevor Online-Händler die knapp 150 Euro leichtfertig zahlen.

 

Wer? Bellona Frankfurt GmbH (über die Kanzlei lexTM Rechtsanwälte)

Wie viel? --

Betroffene? Online-Händler von Textilien

Was? Irreführende Werbung mit Textilfasern

Die Konkurrenz aus Fernost ist unerbittlich und bleibt auch nicht immer bei der Wahrheit. Textilien, die als hochwertige Kaschmir-Produkte angepriesen werden, entpuppen sich später als billige Fälschung mit chemischen Fasern oder Mischgeweben. Dass Händler trotzdem für diese falsche Etikettierung einstehen müssen, ist bitter – steht aber fest. Deshalb sollten Online-Händler sorgfältig und kritisch ihre Bezugsquellen prüfen. Insbesondere wenn für edle Stoffe aus Naturfasern in der Artikelbeschreibung geworben wird (z. B. „100 % Kaschmir“), sollte sichergestellt sein, dass der Artikel auch tatsächlich aus dem angepriesenen Naturmaterial besteht und nicht aus einer Chemiefaser. Gleiches gilt bei allen anderen Fasern, die stets der Wahrheit entsprechen müssen. Bei Zweifeln an den Herstellerangaben sollte eine Stichprobe ins Labor gesendet werden.

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