Immer mehr Händler erhalten gleich mehrere Abmahnungen

Veröffentlicht: 10.05.2023
imgAktualisierung: 26.05.2023
Geschrieben von: Tina Plewinski
Lesezeit: ca. 3 Min.
10.05.2023
img 26.05.2023
ca. 3 Min.
Abmahnstudie 2022
© Händlerbund
Die neue Abmahn-Studie des Händlerbundes gibt ein aktuelles Stimmungsbild, wie die Lage in der Branche ist.


In regelmäßigen Abständen führt der Händlerbund Umfragen durch und kann somit ein Bild der Meinungen und Erfahrungen aus der Branche zeichnen. Im Rahmen seiner alljährlichen Abmahnstudie rücken dabei, wie der Name schon sagt, immer wieder auch Abmahnungen gezielt ins Zentrum des Interesses. Und es zeigt sich: Der Druck, der auf Online-Händlerinnen und -Händlern lastet, war im vergangenen Jahr nach wie vor hoch.

So stark sind die Mehrfach-Abmahnungen gestiegen

Insgesamt 16 Prozent aller Befragten erhielten 2022 eine Abmahnung. Im Vergleich mit dem Vorjahreswert liegt hier nur eine leichte Steigerung von zwei Prozent vor. Eine Entwicklung, die allerdings aufhorchen lässt, ist die Zahl der erhaltenen Abmahnungen: Fast sieben von zehn der betroffenen Online-Händlerinnen und -Händlern (68 Prozent) haben demnach im vergangenen Jahr eine einzige Abmahnung erhalten. Auf den ersten Blick mag es eine erfreuliche Entwicklung sein, da der Werte 2021 mit 82 Prozent deutlich höher lag.

Allerdings ist die Zahl jener, die mehr als eine Abmahnung erhalten haben, deutlich angewachsen: Berichteten die Befragten 2021 noch in 18 Prozent der Fälle von zwei, drei oder mehr Abmahnungen, sind es für 2022 bereits 32 Prozent. 

Auch ein weiterer Wert macht diese kritische Entwicklung deutlich: Sieben Prozent der betroffenen Händlerinnen und Händler berichten von mehr als drei Abmahnungen – mit Blick auf die vergangenen Jahre bildet dies einen Höchstwert.

Das Abmahnrisiko bleibt gleich, der Konkurrenzdruck ist weiter hoch

Fast drei von zehn Online-Händlerinnen und -Händler (28 Prozent) nehmen subjektiv ein höheres Risiko für Abmahnungen wahr als noch in der Vergangenheit. Zwei von drei Teilnehmenden empfinden das Abmahnrisiko als etwa gleichbleibend. Von einem sinkenden Abmahnrisiko gehen lediglich acht Prozent aus. Im vergangenen Jahr hatten mit 16 Prozent jedoch noch deutlich mehr Branchenplayer ein sinkendes Risiko empfunden.

Auch in den gefühlten Wettbewerbsdruck gibt die Erhebung Einblicke: Drei von vier Händlerinnen und Händler (75 Prozent) glauben an einen stärkeren Druck im Wettbewerb. Obwohl die Belastung für die Branche damit offenkundig sehr hoch ist, gibt es zumindest einen leicht rückläufigen Trend. Denn im vergangenen Jahr hatten noch 79 Prozent von stärkerem Wettbewerbsdruck berichtet. Nur zwei von 100 Händlerinnen und Händler glauben, dass sich der Druck durch Wettbewerber abgeschwächt hat. 

Das sind die häufigsten Abmahngründe

Schaut man sich die genauen Gründe für eine Abmahnung an, so kristallisiert sich ein deutlicher „Gewinner“ heraus: das Wettbewerbsrecht. Es führt mit 42 Prozent die Liste an. Im vergangenen Jahr lag sie mit 44 Prozent sogar noch etwas höher und ebenfalls auf Platz eins. Auch die zweite Platzierung hat sich im Vergleich mit dem Vorjahr nicht geändert: Hier rangiert das Markenrecht mit 32 Prozent (2021: 27 Prozent). Neu auf das Treppchen hinzugekommen sind allerdings die Google-Fonts-Abmahnungen mit 13 Prozent. Das Urheberrecht ist als Abmahngrund nur im einstelligen Bereich angesiedelt.

Was die Kosten angeht, die eine Begleiterscheinung entsprechender Abmahnungen sind, so liegen diese in der Hälfte aller Fälle (52 Prozent) bei bis zu 1.000 Euro. Immerhin fünf Prozent der teilnehmenden Händlerinnen und Händler berichten noch von Kosten in Höhe von mehr als 2.000 Euro.

Weitere Einzelheiten rund um die aktuelle Lage in der Branche finden sich in der Händlerbund-Abmahnstudie 2022, die kostenfrei auf dem Händlerbund Marketplace heruntergeladen werden kann.

>> Abmahnstudie kostenfrei herunterladen! <<

 

Anmerkung der Redaktion: In einer früheren Fassung des Beitrags hieß es, dass die Markenrechtsverletzung der häufigste Grund für eine Abmahnung darstellt. Aufgrund einer Neuberechnung wurde der entsprechende Absatz geändert.

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Tina Plewinski

Tina Plewinski

Expert/in für: Amazon

Veröffentlicht: 10.05.2023
img Letzte Aktualisierung: 26.05.2023
Lesezeit: ca. 3 Min.
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KOMMENTARE
4 Kommentare
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oejendorfer
10.05.2023

Antworten

Es wäre mal interssant, wie viele Abmahnungen gerechtfertig sind und wie viele nur "reine Abzocke" von irgendwelchen Rechtsanwälten bzw. diesen "Abmahnvereinen " sind.
Leser
10.05.2023

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Abmahnungen sollen der außergerichtlic hen Streitbeilegung dienen. Dabei wäre es meiner Meinung nach in vielen Fällen einfacher, sich auf kurzem Dienstweg zu verständigen - beispielsweise per E-Mail oder per Telefonat. In den meisten Fällen dürften kleine Fehler schnell zu beseitigen sein. Warum aber selbst bei Kleinigkeiten kostenpflichtig abgemahnt wird, kann ich mir nur durch 3 Phänomene erklären. Entweder hinter der Abmahnung steckt in Wirklichkeit eine Gewinnerzielung sabsicht oder so mancher Abmahner besitzen nicht die nötige Umgänglichkeit für den kurzen Dienstweg oder so manch eingeschalteter Anwalt rät zur Abmahnung. Dabei wäre es viel einfacher, Probleme untereinander in Ruhe zu besprechen. Freundschaftlic h geführte Gespräche erhellen beiderseits die Stimmung - auch für die Zukunft. Umgekehrtes gilt analog.
Matze
10.05.2023

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Sorry aber nachdem die Compliance-Anfo rderungen in Europa, speziell aber in Deutschland ein Level erreicht haben das nur noch dazu dient Konzernen die Kleinen vom Hals zu halten in dem man auf den Wege der Abmahnungen windige Geschäftemacher gewähren lässt kann ich persönlich nicht verstehen warum jemand noch seinen Firmensitz in Deutschkand hat.
Ines
10.05.2023

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Ich habe den Händlerbund schon darauf hingewiesen, dass ein Mitbewerber sich selbst auszeichnet mit der Initiative "FairCommerce". Ich werde regelmäßig seit 5 Jahren von ihm abgemahnt, bereits 2 Mal verklagt bis hin zum OLG. Die letzte Klage haben wir Januar 2023 gewonnen. Diese Information kam leider zu spät. Davor hatte ich einen Herzinfarkt erlitten und eine Woche später multiples Organversagen. Hier geht es dem Mitbewerber nur darum, unserem Unternehmen erheblichen Schaden zuzufügen - auf eventuelle gesundheitliche Folgen wird keine Rücksicht genommen. Eine Entschuldigung habe ich bis heute nicht erhalten.

Ich finde, dieser Mitbewerber trägt den "Titel" zu Unrecht.

Normal ist für mich ein fairer Umgang mit Mitbewerbern. Ich pflege einen freundschaftlic hen Umgang, der mir sehr wichtig ist. Leider denken nicht alle so.