OS-Link: Klickbar oder nicht klickbar? Das ist hier die Frage...

Veröffentlicht: 29.03.2017 | Geschrieben von: Yvonne Bachmann | Letzte Aktualisierung: 29.03.2017

Man möchte meinen, ein Verbraucher, der im Internet surft ist in der Lage, einen Link zu kopieren und in sein Browser-Fenster zur Suche einzufügen. Dennoch ist ein Streit darum entbrannt, ob der vorgeschriebene Hinweis auf die OS-Plattform nun anklickbar sein muss oder nicht. Gibt es endlich neue Erkenntnisse?

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© Nad Sicily – Shutterstock.com

Worum dreht sich der Streit?

"Die Europäische Kommission stellt eine Plattform für die außergerichtliche Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) bereit, aufrufbar unter http://ec.europa.eu/odr." Ein an sich harmloser Satz, der seit 9. Januar 2016 in keinem B2C-Shop mehr fehlen darf. Über diesen Hinweis werden jedoch seit Monaten Blogs gefüllt und Kanzleien zum Abmahnen angespornt. Dahinter steht die Frage, muss der Link direkt anklickbar sein oder reicht eine reine Information als Text ohne direkte Anklickmöglichkeit?

Die rechtlichen Hintergründe haben wir bereits ausführlich erläutert. Ob der Link nun anklickbar sein muss oder nicht, steht weder exakt im Gesetz, noch gibt es eine eindeutige Rechtsprechung. Abmahnungen nehmen jedoch langsam Fahrt, worüber wir hier berichtet haben.

Gibt es neue Erkenntnisse?

„Dass“ der Hinweis in jeden Online-Shop muss, braucht nicht weiter erläutert zu werden – auch auf Plattformen ist er weiterhin Pflicht. Wie er nun zu erteilen ist, soll sich jedoch das Landgericht Frankfurt vorgenommen haben. Wie die Kanzlei Lampmann, Haberkamm und Rosenbaum berichtet, soll sich das Landgericht Frankfurt der Thematik gewidmet haben und einen leicht zugänglichen, klickbaren Link zur OS-Plattform verlangen (Beschluss vom 13.3.2017, Az.: 3-10 O 34/17 - nicht rechtskräftig).

Zur Frage der Klickbarkeit des Links besteht aber weiterhin Unsicherheit. Im Gegenteil bleibt zu hoffen, dass nun findige Abmahner nicht auf den Zug aufspringen und eine fehlende Klickbarkeit des Links (in Frankfurt) aufgreifen. Damals wie heute raten wir daher allen Händler, kein Risiko einzugehen und es nicht auf eine Abmahnung ankommen zu lassen. Wer kann, muss verlinken (zur Anleitung für Ebay).

 

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