280.000 Euro Schaden

Fake-Shop-Betreiber müssen mehrere Jahre ins Gefängnis

Veröffentlicht: 07.10.2019 | Geschrieben von: Sandra May | Letzte Aktualisierung: 07.10.2019
Geschäftsmann hält weiße Maske in der Hand

Nachdem zwei Männer im März vom Landgericht Osnabrück wegen gewerbsmäßigen Bandenbetruges zu Freiheitsstrafen von fünf Jahren und drei Monaten sowie zu vier Jahren und neun Monaten verurteilt worden, hat der Bundesgerichtshof dieses Urteil (Beschluss vom 17.09.2019) bestätigt. 

Schulden bei „Araber-” und „Rocker”-Gruppen

Die beiden Hauptangeklagten kannten sich laut Beck-Aktuell bereits von gemeinsamen Gefängnisaufenthalten. Beide teilten die Gemeinsamkeit, diverse Schulden bei sogenannten „Araber”- und „Rocker”-Gruppen zu haben. Diese Schulden wollten sie durch zweifelhafte Geschäfte zurückzahlen. 

Zunächst liehen sie sich daher Geld von den „Arabern” um ein Immobiliengeschäft abzuwickeln. Als dieses jedoch platzte, entschieden sie sich mittels eines Fake-Shops für Elektroartikel an Geld zu kommen. Dabei hatten sie Unterstützung von zwei anderen Männern. Diese wurden im Rahmen eines anderen Verfahrens wegen Beihilfe zum Betrug zu Bewährungsstrafen verurteilt.

811 Bestellungen

Über den Fake-Shop gingen nachweislich 811 Bestellungen ein. Die Kunden bezahlten per Vorkasse. Auf diese Weise kam ein Volumen von 280.000 Euro zusammen. Um den Start zu erleichtern und zunächst seriös zu wirken, wurden zu Beginn einzelne Kunden beliefert. Dafür wurde die Ware bei anderen Shops bestellt und via Direktlieferung an die Käufer geschickt. Um dies zu realisieren, stellten Hintermänner aus der Türkei Geld zur Verfügung. 

Aufgeflogen ist das Ganze schließlich, weil die kontoführenden Banken aufgrund der ungewöhnlichen Kontoaktivitäten misstrauisch wurden. Die Staatsanwaltschaft in Osnabrück wurde umgehend informiert, sodass über einen Eilbeschluss die sofortige Sicherstellung der Beträge erwirkt werden konnte. Der Schaden, der den geprellten Käufern entstanden ist, kann somit vollständig ausgeglichen werden.

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