Aktionstag von BKA und Polizeibehörden

Bundesweite Razzien gegen Hass im Netz

Veröffentlicht: 14.06.2023 | Geschrieben von: Hanna Hillnhütter | Letzte Aktualisierung: 14.06.2023
Grafik Hass im Netz

Auch wenn ein Blick in einige Kommentarspalten anderes vermuten lässt, ist das Internet kein rechtsfreier Raum. Straftaten wie Nötigung, Bedrohung und Volksverhetzung, aber auch die Aufforderung zu Straftaten können mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahre geahndet werden. Eine Beleidigung kann mit einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr geahndet werden. 

Mit dem Aktionstag der deutschen Polizei soll gegen Verfasser:innen von strafbaren Posts vorgegangen werden. 

130 polizeiliche Maßnahmen in 16 Bundesländern

Mit dem neunten Aktionstag gegen Kriminalität im Netz will die Polizei gegen Straftaten im Netz vorgehen. In allen 16 Bundesländern gab es insgesamt rund 130 polizeiliche Maßnahmen, wie Wohnungsdurchsuchungen und Vernehmungen, wie das BKA in einer Pressemitteilung bekannt gab. Die Maßnahmen wurden von den regional zuständigen Polizei- und Justizbehörden durchgeführt und vom Bundeskriminalamt (BKA) als Zentralstelle der deutschen Polizei begleitet.

Starker Anstieg von Hasspostings 

Die polizeilich erfassten Fallzahlen sind im letzten Jahr stark gestiegen. Während im Jahr 2021 2.411 Fälle registriert wurden, waren es 2022 3.396 Fälle. Das macht einen Anstieg von gut 40 Prozent. Allerdings werden viele strafrechtlich relevante Beiträge nicht zur Anzeige gebracht oder den Netzbetreibern gemeldet. Zudem werden viele Posts in geschlossenen Foren oder Diskussionsgruppen gepostet und können so von den Strafverfolgungsbehörden nicht entdeckt werden. So, dass die Behörden von einer hohen Dunkelziffer ausgehen. 

Das Bundeskriminalamt rät dazu, Hasspostings anzuzeigen, oder bei dem sozialen Netzanbieter zu melden. Alle Informationen, wie Betroffene vorgehen können, hat das BKA auf einer Hinweisseite veröffentlicht.

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