TikTok, X, Facebook

Wahlmanipulation: EU will Social-Media-Riesen abstrafen

Veröffentlicht: 27.03.2024 | Geschrieben von: Christoph Pech | Letzte Aktualisierung: 27.03.2024
Wahlurne

Zumindest in Deutschland gilt 2024 als Superwahljahr. In Brandenburg, Sachsen und Thüringen werden im Herbst neue Landtage gewählt, außerdem findet im Juni die Europawahl statt. Die EU-Kommission hat in den sozialen Netzwerken wie X, TikTok oder auch Google entscheidende Faktoren für die Beeinflussung der Wahlen ausgemacht. Darum hat sie nun Maßnahmen-Empfehlungen für große Plattformen mit mehr als 45 Millionen aktiven europäischen Nutzer:innen herausgegeben.

Die Empfehlungen basieren auf dem Digital Services Act (DSA) und sollen vor allem rund um die Europawahl angewendet werden. Bereits Ende April soll ein großangelegter Stresstest durchgeführt werden. Wie genau dieser dann aussehen soll, ist aber noch nicht bekannt.

Wirksam gegen KI-Manipulation und Deepfakes vorgehen

Die größte Gefahrenquelle ist in den Augen der Kommission künstliche Intelligenz. Plattformen sollen künstliche oder manipulierte Inhalte (Bilder, Audio- oder Videoinhalte), die echten Personen, Orten oder Ereignissen ähneln, eindeutig kennzeichnen. Dies gelte insbesondere für sogenannte Deepfakes. Diese sind bewusst so angelegt, dass sie nicht von der Realität unterscheidbar sein sollen. Wie genau die Inhalte gekennzeichnet werden, schreibt der Maßnahmenplan nicht vor. Plattformen sollen aber ihre Prozesse, Systeme und Algorithmen so anpassen, dass entsprechende Inhalte schnell und wirksam erkannt werden.

 

Besondere Wachsamkeit während der Wahl, sonst Sanktionen

Besonders während einer laufenden Wahl sollen die Plattformen wachsam sein und etwa Zugang zu zuverlässigen, aktuellen Informationen aus offiziellen Quellen über den Abstimmungsprozess bereitstellen. Potenzielle Schäden durch manipulierte Inhalte sollen so minimiert werden. Wichtig ist der EU-Kommission an dieser Stelle Geschwindigkeit: Plattformen müssen schnell reagieren, um manipulierte Inhalte, die darauf abzielen, den Wahlprozess zu beeinflussen, rechtzeitig löschen. Um das zu gewährleisten, sollen die Anbieter ihre internen Prozesse anpassen und etwa fähige interne Teams zusammenstellen.

Ein weiterer Knackpunkt ist politische Werbung: Diese soll eindeutig als solche erkennbar gemacht werden. Die Kooperation mit Behörden und der Zivilgesellschaft sollte gefördert werden. Außerdem müsse es einen Notfallmechanismus geben, der bei „Zwischenfällen“ schnell aktivierbar ist.

Die EU-Kommission setzt auf die Kooperation mit den großen Social-Media-Plattformen und räumt ihnen ein, auch andere Möglichkeiten der Risikominderung einzusetzen, wenn sie wirksam sind. Ansonsten drohen Sanktionen auf Basis des DSA und diese können es in sich haben. Bei Verstößen sind Geldstrafen in Höhe von bis zu sechs Prozent des Jahresumsatzes möglich – es handelt sich bei den 17 betroffenen Anbietern durchweg um Milliardenunternehmen.

Artikelbild: http://www.depositphotos.com

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