Kritik an Überbrückungshilfen

Nur ein Bruchteil der Corona-Hilfen kommt bei Unternehmen an

Veröffentlicht: 04.11.2020 | Geschrieben von: Christoph Pech | Letzte Aktualisierung: 04.11.2020
Deutscher Bundestag

Gerade erst im September gab es Kritik an der Bundesregierung, weil von den knapp 25 Milliarden Euro, die für die Corona-Überbrückungshilfe vorgesehen sind, nur ein Bruchteil (damals nicht einmal 250 Millionen) bei den Unternehmen ankommt, die sie benötigen. Aktuelle Zahlen belegen, dass sich an der Auszahlungspraxis bislang wenig geändert hat: Die Tagesschau berichtete am Morgen unter Berufung auf die Augsburger Allgemeine, dass bis Mitte Oktober 954 Millionen Euro aus dem Topf abgeflossen sind. Das ergab eine Antwort des Wirtschaftsministeriums auf eine Anfrage der FDP-Bundestagsfraktion.

Das Gastgewerbe mache dabei bislang mit 283,5 Millionen Euro den größten Einzelposten aus. Der Bereich Kunst, Unterhaltung und Erholung habe etwa 70 Millionen Euro erhalten. Bei den Bundesländern liegt Bayern mit 300 Millionen Euro vor Baden-Württemberg mit 175 Millionen Euro. Die Bundesregierung begründet den zaghaften Mittelabfluss damit, dass Schließungen und Auflagen schneller zurückgenommen werden konnten als erwartet. Man erwarte bei der Überbrückungshilfe II, die seit dem 21. Oktober beantragt werden kann, einen „deutlich höheren Mittelabfluss“ als bisher.

Bürokratische Hürden

Die Opposition kritisiert die Angaben: „Dass die Bundesregierung ohne genauere Analyse den mangelhaften Mittelabfluss einfach auf die verbesserte konjunkturelle Lage schiebt, ist argumentativ ziemlich dünn. Nach dem Motto: Wer keinen Antrag stellt, wird schon kein Problem haben“, so FDP-Fraktionsvize Michael Theurer. In der Frankfurter Allgemeinen moniert Theurer außerdem die hohen Hürden bei der Antragstellung: „Das verstärkt den vorherrschenden Eindruck: Bei den Großen kommt der Bundesadler, bei den Kleinen der Pleitegeier“.

Grünen-Fraktionschefin Katrin Göring-Eckardt kritisierte „willkürlich hohe Hürden“ bereits im September und hat unter dem Motto #DurchDieKriseNurGemeinsam einen Appell an die Bundesregierung gerichtet, der etwa auch vom Händlerbund mitgezeichnet wurde. Die Belange von Solo-Selbstständigen und Freiberufler sollten demnach endlich ernst genommen werden. Sie müssten „auch auf höchster Ebene gleichberechtigt mit anderen Wirtschaftsverbänden bei der Ausgestaltung und Nachbesserung von Hilfsprogrammen“ konsultiert werden. Außerdem solle Selbstständigen ein monatlicher fiktiver Unternehmerlohn gezahlt werden.

Newsletter
Abonnieren
Bleibe stets informiert mit unserem Newsletter.