Mögliche Wettbewerbsbeschränkungen

Bundeskartellamt leitet Verfahren gegen Google Maps ein

Veröffentlicht: 22.06.2022 | Geschrieben von: Christoph Pech | Letzte Aktualisierung: 18.07.2022
Google Maps

Das Bundeskartellamt hat ein Verfahren gegen Google Deutschland und Alphabet in den USA eingeleitet. Dabei geht es um mögliche Wettbewerbsbeschränkungen zulasten alternativer Kartendienste bei Google Maps, wie die Behörde mitteilt. „Wir gehen Hinweisen nach, wonach Google die Kombination seiner Kartendienste mit Kartendiensten Dritter einschränkt. Das betrifft etwa die Möglichkeit, Standortdaten von Google Maps, die Suchfunktion oder Google Street View auf Nicht-Google Karten einzubinden. Wir werden jetzt u.a. prüfen, ob Google seine Machtstellung bei bestimmten Kartendiensten durch diese Praxis weiter ausdehnen könnte“, so Bundeskartellamtschef Andreas Mundt.

Google beschränke nach aktuellem Stand vor allem die Möglichkeit, Kartendienste von Google mit Karten von Dritten zu kombinieren. Dies könne den Wettbewerb behindern. Im Rahmen der Ermittlungen werden in den kommenden Wochen Kunden und Wettbewerber von Google Maps durch das Kartellamt befragt. Neben dem reinen Maps-Dienst von Google werde auch untersucht, inwieweit Google seine Dienste mit „Google Automotive Services“ in Autos reglementiert. Konkret gehe es laut Mundt dabei um „Lizenzbedingungen für die Verwendung von Googles Kartendiensten in Fahrzeugen.“

Kartellamt hat neue Befugnisse

Das neu eröffnete Verfahren stehe in einer Reihe weiterer Verfahren gegen Google und andere Digitalkonzerne wie Apple, Amazon oder Meta. Man stütze sich dabei auf § 19a GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen), der dem Bundeskartellamt Anfang 2021 weitreichende neue Befugnisse im Rahmen der erweiterten Missbrauchsaufsicht über große Digitalkonzerne erteilt. In einem zweistufigen Verfahren kann die Behörde Unternehmen, die eine überragende marktübergreifende Bedeutung für den Wettbewerb haben, wettbewerbsgefährdende Praktiken untersagen.

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