Neue Zoll-Reform?

EU erwägt die 150-Euro-Freigrenze beim Warenimport zu streichen

Veröffentlicht: 15.05.2023 | Geschrieben von: Ricarda Eichler | Letzte Aktualisierung: 15.05.2023
Schriftstück zur Zollabfertigung

Die EU arbeitet derzeit an einer großangelegten Reform des Zollsystems. Wie die Tagesschau unter Berufung auf die Süddeutsche Zeitung berichtet, steht dabei neben der Etablierung einer europaweiten Zollbehörde auch der Wegfall der bisherigen Freigrenze von 150 Euro zur Debatte. Bisher wurden Einfuhren aus Drittstaaten, die unter diesem Warenwert Euro lagen, nicht verzollt. Eine Streichung der Freigrenze könnte der EU jährliche Zusatzeinnahmen von 750 Millionen Euro einbringen. 

Lieferketten in Echtzeit einsehen

Händler:innen, die Waren aus Drittstaaten, also nicht EU-Staaten, einbrachten, zahlten bisher lediglich die Einfuhrumsatzsteuer. Die eigentlichen Zollgebühren greifen dagegen erst ab einem Warenwert von 150 Euro. Wenn die Reform wie berichtet umgesetzt würde, könnten künftig auch Waren mit einem deutlich geringeren Wert verzollt werden.

Die dadurch erzielten Mehreinnahmen sollen Kalkulationen zufolge bis zu 750 Millionen Euro im Jahr ausmachen und würden direkt ins EU-Budget fließen. Um hierbei nicht den Überblick zu verlieren, soll zudem bis 2028 eine neue EU-weite Zollbehörde errichtet werden.

Ziel dieser ist zunächst, die Verwaltung des europaweiten Zollsystems zu zentralisieren und zu verwalten. Bisher besteht an dieser Stelle ein Flickenteppich aus 27 individuellen IT-Lösungen, welche seit 1968 nicht reformiert wurden. Das neue Organ soll sämtliche Lieferketten der EU in Echtzeit abbilden können.

 

Konkrete Pläne sollen noch diese Woche folgen

Wie genau die neue Zollbehörde aussehen soll, wer diese stellt und ob es eine neu-definierte Freigrenze für Importe geben wird, wird voraussichtlich noch diesen Mittwoch bekannt gegeben werden. Die Reform wäre bereits die zweite große Änderung für importierende Gewerbe binnen kurzer Zeit.

Erst vor knapp zwei Jahren fiel die 22-Euro-Freigrenze für die Einfuhrumsatzsteuer. Diese Änderung führte dazu, dass auch Warensendungen im Niedrigpreissegment seither besteuert wurden. Die Änderung sollte EU-Händlerinnen und Händler gegenüber den oft günstigen Anbietern aus dem asiatischen Raum besser stellen. Die große Änderung blieb bisher jedoch aus. Mit Temu kommt nun sogar ein weiterer großer asiatischer Player auf den hiesigen Markt und lässt sich weder von Steuern noch von Zoll abschrecken.

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