EBay versteckt Suchergebnisse

Veröffentlicht: 12.09.2013 | Geschrieben von: Tina Plewinski | Letzte Aktualisierung: 12.09.2013

Die Neuigkeiten um eBay reißen einfach nicht ab: Wie eCommerceBytes berichtet, erlaubt sich eBay nun Änderungen in der Listung seiner Suchergebnisse. Demnach können bestimmte Ergebnisse, die dem Auktionsportal als „unwürdig“ erscheinen ohne Begründung und nach eigenem Ermessen von den Suchergebnissen ausgeschlossen werden.

Suchergebnisse

Unter Händlern herrscht derzeit große Verwirrung, da die vielen Neuerungen bezüglich der Produktdarstellung, Verkaufsoptionen und Ähnlichem nun auch auf die Listung ihrer Artikel innerhalb der Suchergebnisse Auswirkungen haben könnten. Am gestrigen Mittwoch gab eBay in einer Ankündigung bekannt, seine Nutzerbestimmungen, seine Datenschutzerklärung sowie die Richtlinien zum eBay-Käuferschutz zu überarbeiten. In der neuen Nutzervereinbarung ist zu lesen, dass auf der amerikanischen Plattform künftig „die Sichtbarkeit und die Platzierung von Such- und Brows-Ergebnissen von verschiedenen Faktoren abhängen werden.“

In bestimmten Fällen soll es demnach möglich sein, dass ein Eintrag innerhalb der Brows- oder Suchergebnisse nicht erscheint. Wann diese Situationen eintreten oder unter welchen Umständen ein Eintrag nicht gelistet wird, ist nicht bekannt. Dass eBay die Platzierung bzw. Nicht-Platzierung von Einträgen in der Ergebnis-Listung höchstwahrscheinlich nach eigenem Ermessen reguliert, verärgert die Händler umso mehr. Denn ohne entsprechende Kriterien bezüglich der Suchergebnisse können sie nicht sicherstellen, dass ihre Einträge gestrichen werden.

Eigentlich hatte eBay ein Versprechen abgegeben, seinen Händlern bei Umstellungen eine Vorlaufzeit von mindestens 60 Tage zu gewähren. Doch die Neuerungen sollen bereits am 26. Oktober 2013 wirksam werden. Nach eigenen Aussagen will eBay mit den Änderungen seinen Kunden ein Einkaufserlebnis der besonderen Art bieten und ihnen unter anderem bei den Suchprozessen unter die Arme greifen.

Obwohl Händler Gebühren für die Artikelerstellung und die Listung bezahlen, will das Unternehmen keine Kostenrückerstattung vornehmen. Die Begründung lautet, dass zwar bestimmte Produkte bei einigen Suchanfragen nicht gelistet sein können, dafür aber in anderen Ergebnissen auftauchen.

Wie so häufig bei Ankündigungen von eBay, ist nicht gewiss, ob und wann die Neuerungen auch in Deutschland umgesetzt werden.

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