Eine „Google-Steuer“ wird es nicht geben

Veröffentlicht: 22.01.2014 | Geschrieben von: Tina Plewinski | Letzte Aktualisierung: 22.01.2014

Immer wieder werden Rufe laut, die die Vorgehensweisen internationaler Unternehmen im E-Commerce kritisieren: Denn durch steuerliche Tricks ist es ihnen möglich, ihre Millionengewinne nahezu abgabenfrei zu vereinnahmen. Doch die OECD hält nichts von der Einführung einer sogenannten „Google-Steuer“.

Eine Google-Steuer wird es nicht geben

(Bildquelle Online-Einnahmen: Matthias Pahl via Shutterstock)

Die Steuerpraxis großer internationaler Unternehmen verärgert immer wieder nicht nur konkurrierende Teilnehmer im E-Commerce, sondern auch die Staaten, denen gigantische Summen an Steuergeldern verloren gehen. Aus diesem Grund hatte Italien bereits im letzten Jahr eine sogenannte „Google-Steuer“ eingeführt, die in rund fünf Monaten, am 1. Juli, in Kraft tritt. Diese soll sicherstellen, dass Onlinewerbung nur noch von solchen Unternehmen verkauft wird, die steuerlich auch in Italien gemeldet sind.

Auch die OECD, die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, befindet sich momentan in Beratungen und Anhörungen, um Lösungsvorschläge des Problems zu erarbeiten. Ziel ist es laut dem Manager Magazin dabei, eine „wirtschaftliche Aktivität dort zu besteuern, wo sie stattfindet.“ Dies würde eine Umlegung und Weiterleitung von Geldern im Sinne der Steuerersparnis verhindern.

Google-Steuer würde Unternehmen benachteiligen

Doch schon vor dem Ende des Beratungsprozesses wird laut, dass es eine an Italien angelehnte „Google-Steuer“ zulasten der digitalen Wirtschaft nicht geben wird. Pascal Saint-Amans, OECD-Steuerchef, kommentiert: „So etwas wie digitale Firmen gibt es nicht, nur eine Digitalisierung der Wirtschaft.“ Daher müsste eine Gleichbehandlung aller Unternehmen sichergestellt werden.

Wie das Problem der steuerlichen Tricks und der Steuerflucht internationaler Großkonzerne nun gelöst wird, ist weiterhin unklar. Am morgigen Donnerstag will die OECD jedoch einen ersten Zwischenstand vermelden und vorläufige Vorschläge präsentieren.

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