Verbraucherschutz

Schluss mit schwierigen Rechtsbegriffen: PayPal muss AGB ändern

Veröffentlicht: 16.01.2024 | Geschrieben von: Ricarda Eichler | Letzte Aktualisierung: 16.01.2024
Person mit Smartphone, zeigt PayPal

Wer im Internet unterwegs ist, kennt die oft ellenlangen und kompliziert geschriebenen AGB verschiedener Plattformen. Und wenn man, statt einfach zu akzeptieren, tatsächlich versucht diese zu lesen, stolpert man häufig über rechtliche Fachbegriffe, die als Laie schwer einzuordnen sind. Dem wollte das EU-Verbraucherschutznetzwerk Consumer Protecttion Cooperation (CPC) nun einen Riegel vorschieben. Als Mitglied des CPC konnte das Umweltbundesamt jetzt bei PayPal eine Anpassung der AGB durchsetzen. Diese soll Ende Mai dieses Jahres in Kraft treten. 

Unverständliche Rechtsklauseln

Wie das Umweltbundesamt in einer Pressemitteilung schreibt, seien es vor allem Begriffe wie „Marktgängigkeit“ oder „stillschweigende Gewährleistung“ gewesen, die als missverständlich erachtetet wurden. Verbraucher:innen sei es dabei nicht zuzumuten, derartige Begriffe richtig auslegen zu können, und folglich die Vertragsbedingungen vor Annahme wirklich umfassend zu verstehen.

Der Payment-Anbieter nahm die Hinweise der Verbraucherschützer dabei an und sicherte eine Änderung der AGB zu. Wie ein Sprecher gegenüber dem Handelsblatt anmerkte, habe PayPal „mit dem CPC-Netzwerk daran gearbeitet, diese Klauseln für Verbraucherinnen und Verbraucher klarer und transparenter zu gestalten.“ 

Kund:innen des Dienstes werden am 21. Februar schriftlich über die kommende Anpassung informiert. In Kraft treten soll sie dann zum 28. Mai 2024. Das Umweltbundesamt zeigt sich zwar erfreut über die Kooperation, merkt jedoch auch an, dass dies kein „Freibrief“ für PayPal darstellen würde. Weitere Verbände könnten die AGB weiterhin hinsichtlich anderer Kritikpunkte prüfen lassen.

 

Müssen Verbraucher:innen den geänderten AGB zustimmen?

Laut einem Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH) aus dem April 2021 ist es Banken und Geldinstituten nicht mehr erlaubt, Änderungen mithilfe der sogenannten stillschweigenden Zustimmung einzuführen (wir berichteten). Diese, auch als „Zustimmungsfiktion“ bezeichnete Methode besteht darin, bei Änderungen nur nach expliziten Ablehnungen zu fragen. Wer nicht ablehnt, stimmt automatisch zu.

PayPal mag als Zahlungsanbieter zunächst nicht eindeutig wie eine Bank wirken, doch das Unternehmen besitzt seit 2007 eine europäische Bankenlizenz. Folglich besteht auch hier, rein rechtlich betrachtet, die Verpflichtung, eine explizite Zustimmung zur Änderung der AGB einzuholen. In welcher Form genau PayPal diese einholen wird, ist bisher noch unklar. Konkretere Informationen könnten in der Ankündigung im Februar enthalten sein.

Artikelbild: http://www.depositphotos.com

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