Bundesbank warnt vor IBAN-Umstellung: Jede 10. Transaktion noch mit altem System

Veröffentlicht: 17.12.2015 | Geschrieben von: Michael Pohlgeers | Letzte Aktualisierung: 17.12.2015

Zum 1. Februar kommenden Jahres endet die Übergangszeit für die SEPA-Umstellung. Dann kann keine Überweisung mehr mit Kontonummer und Bankleitzahl durchgeführt werden, die IBAN muss verwendet werden. Die Bundesbank warnt nun, dass sich noch nicht alle Unternehmen darauf eingestellt haben.

Geld und Überweisungsträger

(Bildquelle Überweisung: Lisa S. via Shutterstock)

Die Bundesbank zeigt noch deutliche Bedenken bei dem bevorstehenden Ende der SEPA-Übergangsfrist. Grund ist, dass es immer noch Unternehmen und Selbstständige gebe, die die IBAN noch nicht verwenden und stattdessen die Kontonummer und Bankleitzahl durch ihre Banken in IBAN umwandeln lassen. Diese Möglichkeit fällt aber zum 1. Februar 2016 grundsätzlich weg. Wie Carl-Ludwig Thiele, Mitglied des Vorstandes der Bundesbank, gegenüber OnlinehändlerNews erklärte, soll noch bei 10 Prozent der Transaktionen das alte System verwendet werden. Aber: „Die große Mehrehit hat sich an die IBAN gewöhnt und nutzt sie“, betont Thiele.

Hinweise für Online-Händler

„Viele kleinere Unternehmen und Selbstständige haben als Rechnungssteller ihre Kontonummern noch nicht auf IBAN umgestellt“, erklärt Thiele. „Für die Akzeptanz erscheint es mir zudem wichtig, dass dieses auch bei schon umgestellten Rechnungen in der Viererblockung stattfindet, denn so lassen sich auch die Zahlungen für den Zahlungspflichtigen einfacher durchführen.“ Entscheidend sei nach Ansicht des Bundesbank-Vorstandsmitglieds allerdings, dass die Rechnungssteller nicht mehr Kontonummer und Bankleitzahl, sondern ausschließlich die IBAN, verwenden.

Für Online-Händler, die Vorkasse oder Rechnungskauf anbieten, hat Thiele ebenfalls Hinweise: „Wenn Online-Händler ihre Transaktionen mittels Vorkasse abrechnen möchten, sollten sie vor allem darauf achten, dass ihre eigene IBAN – am besten in Viererblockung – leicht auf der Website zu finden ist. Wer den Kauf auf Rechnung akzeptiert, sollte sicherstellen, dass die eigene IBAN gut lesbar auf der Rechnung steht.“ Aber auch im stationären Einzelhandel kommt es zur Umstellung: Kreditinstitute dürfen Elektronische Lastschriftverfahren (ELV) nicht mehr im Nicht-SEPA-Format akzeptieren. „Der Einzelhandel sollte sich bei seinen Dienstleistern vergewissern, dass dieses sichergestellt ist“, rät Thiele.

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