Payment: Regierung will sämtliche Zahlungsarten für Verbraucher kostenlos machen

Veröffentlicht: 02.02.2017 | Geschrieben von: Julia Ptock | Letzte Aktualisierung: 02.02.2017

Die neusten Pläne des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz dürften den Online-Händlern nicht wirklich gefallen. Geht es nach den Plänen der Regierung, dürfen Online-Händler dem Verbraucher für die Zahlung per Lastschrift und Co. künftig keine zusätzlichen Kosten mehr in Rechnung stellen. So sieht es zumindest der neueste Referentenentwurf vor.

White Keyboard with Online Payment Keypad.
© Tashatuvango – shutterstock.com

Das Thema Payment ist im Online-Handle besonders heikel. Während Kunden den Warenkorb gern voll an der Kasse stehen lassen, weil die bevorzugte Zahlungsart nicht angeboten wird, will der Gesetzgeber auch, dass Online-Händler ihren Kunden mindestens eine gängige und zumutbare unentgeltliche Zahlungsart im Online-Shop zur Verfügung stellen.

Kunden sollen vor unerwarteten Kosten geschützt werden

Doch genau dies soll sich jetzt ändern – und für Online-Händler nicht zum Guten. Geht es nach dem Willen des Gesetzgebers, dürfen Online-Händler dem Verbraucher für die Zahlung per Lastschrift, Überweisung, Kreditkarte oder andere besonders gängige Bezahlmöglichkeiten künftig keine zusätzlichen Zahlungsentgelte in Rechnung stellen. Wie die Wettbewerbszentrale schreibt, plant das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz im Rahmen der Umsetzung des zivilrechtlichen Teils der EU-Richtlinie über Zahlungsdienste im Binnenmarkt (RL 2015/2366/EU) Händler zu verpflichten, die angebotenen Zahlungsmöglichkeiten weitestgehend für den Verbraucher kostenlos anzubieten. Das Ziel des Gesetzgebers: Verbraucher sollen vor unerwarteten Entgeltforderungen, die häufig erst im laufenden Bestellvorgang mitgeteilt werden, geschützt werden.

Die aktuelle gesetzliche Reglung nach § 312 a BGB verpflichtet Händler bereits dazu, mindestens eine kostenfreie und für den Verbraucher erreichbare Zahlungsmöglichkeit zur Verfügung zu stellen. Wird dies dem Kunden ermöglicht, dürfen Händler bei den anderen angebotenen Zahlungsarten dem Kunden besondere Entgelte (z.B. Gebühren) berechnen. Allerdings dürfen die Gebühren nur in Höhe der vom Payment-Anbieter berechnet werden. Die geplante Neuregelung soll dieser Gebührenweitergabe jedoch einen Riegel vorschieben. Geplant ist die Einführung des § 270 a BGB-E, wonach jedenfalls für besonders gängige bargeldlose Zahlungsmittel in Zukunft keine zusätzlichen Entgelte mehr vereinbart werden dürfen. Insbesondere soll auch die Möglichkeit der – wenn auch nur teilweisen – Weitergabe von mit bestimmten Zahlungswegen verbundenen Kosten, die derzeit noch möglich ist, abgeschafft werden.

 

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