Zusätzliche Gebühren für Online-Zahlungen sind künftig verboten

Veröffentlicht: 02.06.2017 | Geschrieben von: Tina Plewinski | Letzte Aktualisierung: 02.06.2017

Ob Zahlung per Kreditkarte, Überweisung oder Lastschrift – in manchen Online-Shops fallen für bestimmte Zahlungsvarianten zusätzliche Gebühren an. Diese Praxis findet sich sogar in stationären Geschäften. Doch damit soll bald Schluss sein, findet der Bundestag und hat entsprechende Neuerungen auf den Weg gebracht.

bezahlung im Online-Handel: Brieftasche auf Laptop
© Africa Studio – shutterstock.com

Einerseits soll der Wettbewerb zwischen Zahlungsdienstleistern fairer werden, andererseits soll der Schutz der Verbraucher weiteren Rückenwind erfahren. Um dies zu erreichen, hat der Bundestag beschlossen, dass Unternehmen in Zukunft keine zusätzlichen Gebühren mehr für bestimmte Zahlungsarten verlangen dürfen. Dabei ist es unerheblich, ob die Unternehmen online oder auf stationärer Ebene verkaufen – das Verbot gilt auf allen Kanälen.

Diese Neuerung wurde nun auf Basis eines Gesetzesentwurfs der Bundesregierung von den Abgeordneten beschlossen, wodurch „die zweite Zahlungsdiensterichtlinie der EU in nationales Recht umgesetzt werden soll“, berichtet Heise Online.

Nicht mehr nur eine kostenlose Zahlungsart…

Das Gesetz wird im Januar 2018 inkraft treten. Auch „besonders gängige“ Zahlungsmittel wie etwa die EC-Karten-Zahlung oder die Zahlung via Kreditkarte seien von der Neuerung betroffen. „Generell untersagt sind Zusatzgebühren bei allen Überweisungen und Lastschriftverfahren im SEPA-System“, schreibt Heise weiter, verweist aber gleichzeitig darauf, dass moderne Paymentanbieter wie Paypal oder Paydirekt in dem Entwurf nicht genannt werden.

Bisher waren Händler dazu verpflichtet, den Kunden mindestens eine kostenlose Zahlungsart anzubieten – diese muss sowohl gängig als auch zumutbar sein (wobei es über diese Definition auch immer wieder zu juristischen Streitigkeiten kam).

Es gibt noch weitere Payment-Änderungen

Die Neuerungen, mit denen sich Online-Händler im Bereich Payment auseinandersetzen müssen, schließen übrigens auch weitere Änderungen ein: zum Beispiel die Sicherheitsstandards (starke Kundenauthentifizierung für mehr Sicherheit), Haftung der Endverbraucher bei unautorisierten Zahlungen (wird von 150 auf 50 Euro heruntergestuft), Rechte von Zahlungsauslösediensten (diese sollen Zugriff auf „ausgewählte“ Kontoinformationen erhalten) und und und.

Die Bundesregierung rechnet damit, dass der finanzielle Aufwand für die Wirtschaft im Rahmen der Neuerung bei etwa 19 Millionen Euro liegen wird. Höher sind überdies die wiederkehrenden Kosten von etwa 65 Millionen Euro.

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