Online-Lebensmittel: Einstweilige Verfügung gegen Shopwings

Veröffentlicht: 10.04.2015 | Geschrieben von: Tina Plewinski | Letzte Aktualisierung: 10.04.2015

Noch immer gestaltet sich der Online-Lebensmittelmarkt in Deutschland schwierig. Viele Kunden sind nach wie vor skeptisch und auch ein Großteil der stationären Anbieter scheut den Einstieg ins Internet-Geschäft. Zu den wenigen mutigen, digitalen Lebensmittel-Lieferdiensten gehört Shopwings. Doch gegen das Unternehmen wurde nun eine einstweilige Verfügung erlassen.

 Lebensmittel einkaufen

(Bildquelle Lebensmittel einkaufen: gpointstudio via Shutterstock)

Berlin und München sind jene Städte, auf die sich Shopwings mit seinem Online-Lebensmittel-Angebot konzentriert. Hier können Kunden im digitalen Sortiment stöbern, ihre Einkäufe mit ein paar Klicks erledigen und sich diese dann innerhalb weniger Stunden nach Hause liefern lassen. Doch das tägliche Geschäft im Samwer-StartUp dürfte nun ins Stocken geraten, wenn nicht gar zum Erliegen kommen. Denn das Landgericht Berlin hat gegen Shopwings (genauer gesagt die Shopping Operations GmbH) eine einstweilige Verfügung erlassen.

Feinkostversender Bavarian House GmbH gegen Shopwings

Nach Informationen von Lebensmittelpraxis darf Shopwings nun keine Lebensmittel mehr zum Verkauf anbieten oder in Verkehr bringen, ohne dabei der Lebensmittelinformationsverordnung gerecht zu werden und die entsprechenden notwendigen Angaben zu machen.

Grundsätzlich regelt die Verordnung verschiedene Aspekte wie zum Beispiel die Angaben und Bezeichnungen von Lebensmitteln, entsprechende Inhaltsstoffen oder Zutaten, gegebenenfalls besondere Anweisungen für die Lagerung, Nährwertdeklarationen oder auch den Umgang mit dem Mindesthaltbarkeitsdatum.

Den juristischen Stein ins Rollen gebracht hat der Feinkostversender Bavarian House GmbH. Dieser gilt als Mitbewerber, betreibt das Online-Portal Vineola, das sich auf den Vertrieb italienischer Weine spezialisiert hat und muss nach eigenen Angaben ebenfalls den Richtlinien der Lebensmittelinformationsverordnung folgen.

Shopwings soll gegen Lebensmittelinformationsverordnung verstoßen

Im Detail wird Shopwings vorgeworfen, dass das StartUp seine Online-Produkte „ohne ausreichende Angabe des Lebensmittelunternehmers, der Inhaltsstoffe sowie möglicher Allergie auslösender Stoffe“ angebe. Das Unternehmen verweise dabei lediglich auf die entsprechenden Produktverpackungen. Da es sich bei der einstweiligen Verfügung um eine vorläufige Entscheidung des Berliner Landgerichts handelt, kann die Shopping Operations GmbH noch immer Rechtsmittel einlegen.

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