Widerrufsrecht 2014 – was die Verbraucherrechterichtlinie ändert

Veröffentlicht: 16.07.2013 | Geschrieben von: Katja Naumann | Letzte Aktualisierung: 17.07.2013

Im Widerrufsrecht kommen zahlreiche Änderungen auf Online-Händler zu, wenn das Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie am 13. Juni 2014 in Kraft treten wird. Eine Übergangsfrist wird es dabei nicht geben, daher informiert der Händlerbund bereits jetzt über die neuen Vorschriften.

Richter mit Gesetzen

Neues Widerrufsrecht kommt 2014 ohne Übergangsfrist

Mit dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie müssen Online-Händler die neuen Vorschriften im Widerrufsrecht umsetzen. Eine Übergangsfrist ist dabei nicht vorgesehen, daher müssen Rechtstexte und Geschäftsbedingungen vor dem Stichtag angepasst werden, um keine Abmahnung zu riskieren. Der Händlerbund informiert in einem Hinweisblatt über die umfangreichen neuen Vorschriften und Möglichkeiten der Umsetzung für Online-Händler.

Neben einer einheitlichen, EU-weiten Widerrufsfrist von 14 Tagen, mit der die derzeitigen nationalen Regelungen außer Kraft gesetzt werden, müssen Händler und Verbraucher sich auch auf den ersatzlosen Wegfall des Rückgaberechts einrichten. Dieses kann derzeit optional anstatt des gesetzlichen Widerrufsrechts gewährt werden. Was bei der neuen, einheitlichen Widerrufsfrist beachtet werden muss und welche Änderungen für Online-Händler sonst noch relevant werden, zeigt das Hinweisblatt zum neuen Widerrufsrecht auf. Neuerungen gibt es auch bei der Kostenregelung für Hin- und Rücksendegebühren, bei den Rücksendefristen und beim Zurückbehaltungsrecht.

Muster für Widerrufsbelehrung und Widerrufsformular

Um keine Abmahnung zu riskieren müssen Verkäufer ab 13. Juni 2014 eine neue, dem kommenden Widerrufsrecht entsprechende, Widerrufsbelehrung bereitstellen. Der Händlerbund zeigt mit einer Musterwiderrufsbelehrung, wie diese aussehen könnte und was sie beinhalten muss.

Auch für Verbraucher hält das künftige Widerrufsrecht Neuerungen bereit. So ist der Widerruf zukünftig auch formlos, also zum Beispiel telefonisch möglich. Um den Kunden eine Hilfestellung zu geben, ist ein Widerrufsformular vorgesehen, dessen Nutzung jedoch optional ist. Mit einem Muster-Widerrufsformular gibt der Händlerbund ein mögliches Beispiel zur Umsetzung.

Ziel der frühzeitigen Information und Aufklärung zum neuen Widerrufsrecht ist die Vorbereitung der Verkäufer auf die kommenden Neuerungen. Das Hinweisblatt des Händlerbundes soll dabei eine Hilfestellung bei der langfristigen Vorbereitung und Umstellung sein.

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