Grünes Licht für Fusion

Bundeskartellamt genehmigt Zusammenschluss von Thalia und Osiander

Veröffentlicht: 24.11.2020 | Geschrieben von: Yvonne Bachmann | Letzte Aktualisierung: 18.07.2022
Männer schütteln sich die Hände

Zusammen sind wir stark – Das dachten sich offenbar auch die beiden Buchhändler Thalia und Osiander. Die beiden deutschen Buchhandelsketten, Thalia mit bundesweit 312 Filialen und Osiander mit aktuell 72 Buchhandelsfilialen überwiegend in Süddeutschland, wollen eine gemeinsame Vertriebsgesellschaft gründen und so ihre Wettbewerbsfähigkeit gegenüber internationalen Konzernen wie etwa Amazon stärken (wir berichteten).

Kartellrecht kann Zusammenschluss verbieten

Der freie Wettbewerb ist ein selbstverständlicher und garantierter Bestandteil und Voraussetzung der sozialen Marktwirtschaft und grundsätzlich geschützt vor jeglicher Beschränkung von außen. So sind Unternehmen beispielsweise auch frei, sich mit anderem Unternehmen im Rahmen einer Fusion zusammenzuschließen. Zusammenschlüsse zwischen Unternehmen unterliegen jedoch unter bestimmten Voraussetzungen der Fusionskontrolle durch das Bundeskartellamt. Eine Beteiligungspflicht durch das Bundeskartellamt besteht erst ab einer gewissen wirtschaftlichen Größe des Zusammenschlusses. Diese Voraussetzungen lagen bei Thalia und Osiander vor, denn Thalia ist der größte deutsche Buchhändler.

Bundeskartellamt genehmigt Zusammengehen von Thalia und Osiander

Das Bundeskartellamt hat in der vergangenen Woche jedoch seine Untersuchung positiv abgeschlossen und den angemeldeten Zusammenschluss der beiden Bucheinzelhändler freigegeben. „Durch den Zusammenschluss mit Osiander kann Thalia seine starke Position im deutschen Buchhandel weiter ausbauen. Dennoch führt das Vorhaben weder für Verbraucher noch für Buchverlage oder Barsortimenter zu einer erheblichen Behinderung des Wettbewerbs. Insbesondere mit dem Online-Handel und mit der Vielzahl von kleineren und mittleren Sortimentsbuchhändlern bestehen weiterhin gute Einkaufs- bzw. Vertriebsalternativen. [...]“, teilte Präsident Andreas Mundt in der entsprechenden Pressemitteilung mit.

Bei der Betrachtung der Absatzmärkte habe das Bundeskartellamt vor allem auch den Online-Handel einbezogen, da dessen Bedeutung durch starke Online-Händler wie Amazon, aber auch durch die Vernetzung mit dem stationären Buchhandel in den letzten Jahren kontinuierlich zugenommen habe. Nun steht dem Zusammenschluss der durch die Coronapandemie ebenfalls stark gebeutelten Bucheinzelhändler nichts mehr im Wege. Besonders die Kampfansagen gegenüber des größten Online-Buchhändlers Amazon kann nun in die Tat umgesetzt werden.

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